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Elternzeit

Thema: Elternzeit

Hallo Mädels, ich habe Entbindungstermin am 15.6.17 jetzt habe ich gerade mal geschaut wegen der elternzeit. Wollte gerne nach den Sommerferien 2018 wieder anfangen mit arbeiten und sozusagen 13 Monate in elternzeit gehen. Die das wäre ja von Juni 17 bis Juli 18 oder? Hab gerade mal Bissl gegoogelt und d kam elternzeit von Juni 17 bis mai 18? Seh gerade nicht mehr durch

von Denise1984! am 30.12.2016, 14:43



Antwort auf Beitrag von Denise1984!

Elternzeit, wenn nur 1 Jahr genommen wird, wird bis zum 1. Geburtstag gewährt. Oder man nimmt 2 Jahre. Dann bis zum 2. Geburtstag. Ich weiß jetzt nicht, ob z.B. Auch 1 1/2 Jahre gehen würden. Dementsprechend würde das Geld dann auf die Monate verteilt. Bekommt man vorher Mutterschaftsgeld und beantragt Elterngeld für 1 Jahr, dann bekommt man effektiv nur 10 Monate bezahlt, weil das Mutterschaftsgeld mit angerechnet wird.

von Mine74 am 30.12.2016, 15:25



Antwort auf Beitrag von Mine74

Du verwechselst Elterngeld mit Elternzeit Elterngeld bekommt man entweder 12 Monate oder 24 Monate, wenn man es splittet. Elternzeit kann man auch nach dem Bezug vom Elterngeld nehmen - nur bekommt man dann halt außer Kindergeld nichts. Somit ist es also normal kein Problem 13 Monate daheim zu sein, man muss sich nur im Voraus festlegen in welchem Zeitraum der ersten zwei Lebensjahre des Kindes Elternzeit genommen werden soll. Ich beispielsweise habe gleich zwei Jahre Elternzeit beantragt, Elterngeld habe ich nur ein Jahr bezogen. Nun werde ich meine Elternzeit vorzeitig beenden müssen, um wieder in den Mutterschutz zu gehen.

von Sabsve am 30.12.2016, 17:21



Antwort auf Beitrag von Mine74

Ja stimmt. Ich dachte hier wird unter anderem auch danach gefragt, wie lange es Elterngeld gibt. Elternzeit kann man ja 3 Jahre nehmen, so man vorher gearbeitet hat. Ansonsten ist kann man nur so lange EZ nehmen, wie EG gezahlt wird.

von Mine74 am 30.12.2016, 19:06



Antwort auf Beitrag von Denise1984!

Also ich finde das ganze auch sehr kompliziert. Bei mir ist das genauso ich habe ET am 17.6 und würde gerne Anfang September (nach den Sommerferien ) wieder arbeiten gehen. Ich habe sehr lange gegooglet und NICHTS gefunden. Ich weiß aber das es geht ich kenne jemanden die das auch so gemacht hat. Mit der Suche habe ich aufgegeben und wir haben entschieden uns Anfang März beim zuständigen Amt zu erkundigen.... Ansonsten hört man nämlich zich verschiedene Meinungen

von Wunder2017 am 30.12.2016, 15:43



Antwort auf Beitrag von Wunder2017

Ich habe gegoogelt das man auch da Elterngeld erst beziehen kann wenn der Mutterschutz rum ist und dann für die zwölf Monate die elternzeit nimmt.

von Denise1984! am 30.12.2016, 16:30



Antwort auf Beitrag von Wunder2017

Also 2013 war es so, dass ab dem Tag der Geburt die Elternzeit begann. Also noch im Mutterschutz. Und dann immer vom tag der geburt z.b 6.6.17 Beginn der Elternzeit bei 12 Monaten Ende der Elternzeit 5.6.18

von Maren87 am 30.12.2016, 18:41



Antwort auf Beitrag von Wunder2017

Meinte natürlich Elterngeld. Elternzeit kann man 3 jahre nehmen.

von Maren87 am 30.12.2016, 18:42



Antwort auf Beitrag von Wunder2017

Denise, Elterneld gibt es höchstens bis zum 12. Lebensmonat, wenn man die Variante 1 Jahr Zahlung wählt und der Ehepartner nicht auch beantragt. Bekommst du Mutterschaftsgeld dann sind es nur effektiv 10 Monate. Jedenfalls war es so bei meinem letzten Kind, da war mit dem 1. Geburtstag Schluss. 12 Monate gibt es nur dann, wenn man kein Mutterschaftsgeld bekommt, dann ist Beginn des EG mit Geburt.

von Mine74 am 30.12.2016, 19:12



Antwort auf Beitrag von Denise1984!

Ich werde es genau so machen. Unsere Ferien sind am 31.7 zu Ende. Werde 1 Jahr EZ nehmen und danach direkt in die Sommerferien. Ferien stehen einem ja auch zu. Also normaler Lohn im Juli. Ihr sammelt doch bestimmt auch noch Urlaub an.

von Tulipane am 30.12.2016, 19:44



Antwort auf Beitrag von Denise1984!

Aber nehmt doch lieber 3 Jahre Elternzeit, weil man in der Elternzeit bis zu 30wochenstunden arbeiten kann. Der Vorteil ist einfach, dass der Bund die Rente weiter zahlt wie man vorher gearbeitet hat und man speziellen Schutz vor Kündigung. Also wer danach Teilzeit macht, beantragt länger Elternzeit oder nehmt ein Jahr zur Einschulung.

von Mareike92 am 30.12.2016, 20:49