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Forum Mai Mamis 2015

Elterngeld

Thema: Elterngeld

Mein Mann möchte zum ersten mal für 2 Monate in Elternzeit gehen. Wie ist es? Kann er sofort nach Geburt zu Hause bleiben, oder erst später? Beim 4.kind hat er mal Teilzeit Elternzeit, genommen, das ging nicht sofort nach der Geburt sondern erst nach einem Monat, laut der elterngeldstelle.

von keb.87 am 25.03.2015, 21:46



Antwort auf Beitrag von keb.87

Wenn ihr die Fristen einhaltet kann er ab Geburt Zuhause bleiben. Der Antrag auf Elternzeit muss allerdings 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht werden...wird also Zeit, falls noch nicht geschehen

von KatiKlee am 25.03.2015, 22:02



Antwort auf Beitrag von keb.87

Hi. Natürlich geht das. Du bist ja noch 8 Wochen nach Geburt im Mutterschutz. Diese 8 Wochen zählen aber schon zur Elternzeit. D.h. ihr habt dann noch 12 Monate incl. Elterngeld zur Verfügung. Er kann aber gleichzeitig mit deinem Mutterschutz Elternzeit nehmen. Nimmt er beide Monate zusammen, sind schon 4 Monate der Elternzeit weg. Somit habt ihr dann noch 10 Monate incl. Elterngeld übrig. Haben wir beim Großen damals genauso gemacht und ging ohne Probleme. Nur, dass mein Mann seine beiden Monate aufgeteilt hat (1. und 14. Monat). Geht alles. Da hat dir die Elterngeldstelle Quatsch erzählt oder keine Ahnung. LG

Mitglied inaktiv - 25.03.2015, 22:06



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Allerdings muss er seinem AG 7 Wochen vor Inanspruchnahme schriftlich Bescheid geben. Hält er diese 7 Wochen nicht ein, wirds schwierig. Also ist es wahrscheinlich schon zu spät.

Mitglied inaktiv - 25.03.2015, 22:08



Antwort auf Beitrag von keb.87

Oje. Also eigentlich wollten wir das erst nicht machen, weil wir dachten, das sein Chef damit nicht zufrieden sein wird. Heute kommt er nach Hause und meint, das sein Chef nichts dagegen hat...deswegen überleg ich jetzt, ob er das machen soll oder nicht? Oder doch lieber Urlaub nehmen...???

von keb.87 am 25.03.2015, 22:16



Antwort auf Beitrag von keb.87

Naja. Er könnte ja jetzt den Antrag stellen beim Chef und die Zeit bis die 7 Wochen eingehalten sind, Urlaub nehmen. Wenn er jetzt beantragt für ab Geburt, ist es zu spät. Es sei denn du überträgst knapp 2 Wochen.

Mitglied inaktiv - 25.03.2015, 22:23



Antwort auf Beitrag von keb.87

Also das mit direkt nach der Geburt wird wohl eher nix werden. Soweit ich weiß, muss man die nämlich 7 Wochen vor dem Termin spätestens beantragt haben und da seid ihr ja schon drüber. Mein Mann nimmt erst zum Ende hin - wenn überhaupt. Hat er beim letzten Mal auch gemacht. So haben wir 14 Monate Elterngeld bekommen. Werde mich die nächste Zeit dann auch mal um die ganzen Unterlagen kümmern. Elterngeld, Kindergeld, Familienzuschlag, Elternzeit etc. Nach der Geburt findet man ja doch schlecht Zeit...

von Wakki84 am 26.03.2015, 12:10



Antwort auf Beitrag von keb.87

Also das mit direkt nach der Geburt wird wohl eher nix werden. Soweit ich weiß, muss man die nämlich 7 Wochen vor dem Termin spätestens beantragt haben und da seid ihr ja schon drüber. Mein Mann nimmt erst zum Ende hin - wenn überhaupt. Hat er beim letzten Mal auch gemacht. So haben wir 14 Monate Elterngeld bekommen. Werde mich die nächste Zeit dann auch mal um die ganzen Unterlagen kümmern. Elterngeld, Kindergeld, Familienzuschlag, Elternzeit etc. Nach der Geburt findet man ja doch schlecht Zeit...

von Wakki84 am 26.03.2015, 12:10



Antwort auf Beitrag von keb.87

Also ich hab mit der elterngeldstelle Tel.die meint, wenn der Chef 4 Wochen vor ET damit einverstanden ist, kann man das machen. Viele Arbeitgeber wollen halt nur früh genug Bescheid wissen wegen Elternzeit, deswegen die gesetzliche Frist von 7 Wochen. Und wieso 7 Wochen vor Termin beantragen? Man kann Elterngeldantrag doch erst nach der Geburt wegschicken? Ab heute 36ssw....

von keb.87 am 26.03.2015, 13:05



Antwort auf Beitrag von keb.87

Der ElternGELDantrag hat mit dem ElternZEITantrag beim AG nichts zu tun. Elterngeld beantragt man bei der Elterngeldstelle. Elternzeit beim AG. Man hat ab 8 Wochen vor Elternzeitbeginn Kündigungsschutz. Mein Mann hat beim Großen ab Geburt genommen. Hat halt im Elternzeitantrag beim AG geschrieben "ab Geburt". Die genaue Elternzeit hat er dann nach der Geburt (incl Geburtsurkunde) bekanntgegeben. Elterngeld hat er dann rückwirkend beantragt. Geht ja bis zu drei Monate. Ging alles ohne Probleme. Diesmal nimmt er den 3. und 4. Monat wg Umzug ins Haus. Das beantragt er gleich nach der Geburt (wg der 7 Wochen). LG

Mitglied inaktiv - 26.03.2015, 15:57



Antwort auf Beitrag von keb.87

Eben, also wenn sie 7 Wochen vorher beim AG beantragt ist MUSS er sie genehmigen! Aber er kann sie natürlich auch einen Tag vorher genehmigen. Beantragen kann man das Elterngeld bis zu 3 Monate hinterher soweit ich weiß. Aber man will das Geld ja haben ;) Frage mich aber auch immer wie der AG das dann handhabt wenn man direkt ab Geburt geht... könnte ja dann zwei Wochen vor ET oder zwei Wochen danach sein. Naja, bei uns fällt die Elternzeit für Papa erstmal aus! Weil mein Mann am 1. Mai bei einem neuen Arbeitgeber beginnt :) Waaaas? Schon 36.SSW??? :) Wie schnell das dann geht!

von yola-noah am 26.03.2015, 13:18



Antwort auf Beitrag von keb.87

Ah ok verstanden. Also für mich ist das alles kompliziert....

von keb.87 am 26.03.2015, 16:15