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Elterngeld, Krankenkasse, Mutterschutzgeld?

Thema: Elterngeld, Krankenkasse, Mutterschutzgeld?

Wieder mal ne Frage an die Mehrfachmuttis - wem muss ich eigentlich was melden? Ich arbeite ganz normal Vollzeit, werde dann entsprechend in Mutterschutz gehen und dann 12 Monate Elternzeit nehmen. Mein Mann will am Ende 2 Monate nehmen. - Mutterschutzgeld läuft ja automatisch über den Arbeitgeber, richtig? Da muss ich gar nichts machen? - Elterngeld wird mit der Geburt beantragt, da muss ich was tun ... - Bin ich eigentlich weiterhin selbst krankenversichert oder bin ich dann mit meinem Mann familienversichert, wenn ich in Elternzeit bin? Muss ich meiner Krankenkasse irgendwas melden außer dass die Schlumpfine da ist, wenn es so weit ist? Wenn mein Mann und ich parallel in Elternzeit bin, hat das dann irgend eine Auswirkung auf die Krankenkasse? Muss ich noch was beachten? Also noch etwas tun außer Elterngeld beantragen und die Schlumpfinde dem Staat melden?

von weekend am 15.12.2017, 15:32



Antwort auf Beitrag von weekend

Mutterschutzgeld musst du bei der Krankenkasse beantragen ...da bekommst du von Gyn eine Bescheinigung. Dann läuft das automatisch Krankenkasse...wenn ihr bei ein und der selben seit, könnt ihr euch Familien versichern, ansonsten läufst du bei deiner weiter und das Kind mit beim Mann. Kindergeld musst du mit Geburtsurkunde beim zuständigen Amt anmelden. Elternzeit bis spätestens 7 Wochen nach Geburt Und Elterngeld Anträge gibt es eigentlich im Internet...bei der zugehörigen Behörde der Stadt beantragen. Dafür brauchst du die lohnstreifen der letzten 14 Monate, die müssen mit. Ansonsten kannst du dich aber auch im Internet belesen, wie das geht. Mehr fällt mir grad nicht ein, aber reicht ja auch

von Patte78 am 15.12.2017, 17:15



Antwort auf Beitrag von Patte78

Elternzeit muss man beim Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes beantragen. Das bedeutet spätestens 7 Tage nach der Geburt.

von Jana2306 am 15.12.2017, 17:19



Antwort auf Beitrag von weekend

Wegen Mutterschutz weiß ich noch das du die Bescheinigung vom Frauenarzt bekommst (wenn dein Et. Korrigiert wurde) für die Krankenkasse. Das andere weiß ich selber schon gar nicht mehr muss mich mal informieren

von Kristina94 am 15.12.2017, 17:19



Antwort auf Beitrag von Kristina94

Oh war wohl zu langsam mit tippen

von Kristina94 am 15.12.2017, 17:21