Thema:
Eine weitere Frage zum Elterngeld 😊
Soweit ich weiß, wird das Elterngeld vom Nettogehalt der letzten 6 Monate berechnet, unabhängig von der Steuerklasse. Da dürftest du keine große Auswirkung aufs Elterngeld haben. Wenn dein Mann dann die Steuerklasse 3 wählt, müsst ihr bei der Steuererklärung aber wahrscheinlich eine Nachzahlung einplanen.
von
Fine90
am 05.05.2021, 05:53
Das Elterngeld wird auf der Basis des Nettogehalts der letzten 12 Monate berechnet - Monate in denen man bereits Ersatzleistungen erhalten hat, werden dabei ausgeklammert. Also zB wenn du bereits Elterngeld für ein anderes Kind in der Zeit erhalten hast.
Wenn du also bisher Steuerklasse 3 hattest und nicht 5 ist das für die Höhe des Elterngeldes gut. Ansonsten ist es aber in den meisten Fällen egal wer welche Steuerklasse hat da man entweder dann während des Jahres zu viel zahlt und es dann zurück bekommt oder halt nachzahlen muss. Nur für die Berechnung der Ersatzleistung spielt es halt eine Rolle.
Außerdem noch ein Punkt: das Elterngeld ist gedeckelt, wenn du also mit 60% deines Nettogehalts über 1800 Eur liegst, bekommst du halt nicht 60% sondern die 1800 (Basiselterngeld).
von
Bärenohr
am 05.05.2021, 06:50
viele wechseln ja in die Klasse 3,wenn die schwanger werden, damit ihr Elterngeld höher ist. Das Netto ist dann höher, da die Steuerlast niedriger ist. Aber für alles andere würde ich tatsächlich bei 4/4 bleiben. Das ist fair. Bei 3/5 kommt ja keine andere Steuersummer raus. Am Ende zahlt man entweder nach oder kriegt was zurück. Aber derjenige in 5 hat viele Nachteile wie, ich finde. In eurem Fall könnt ihr natürlich wechseln, dass dein Mann 3 hat. Für das eine Jahr habt ihr dann evtl. mehr Geld. Aber mach dich schonmal auf die Nachzahlung bereit, die kommt nämlich durch dein Elterngeld sehr wahrscheinlich (kommt natürlich noch auf alles andere drauf an, nicht nur Einkommen)
von
Parimo
am 05.05.2021, 08:32
Wie einige schon geschrieben haben, wird für die Elterngeldberechnung das Einkommen der letzten 12 Monate vor Elternzeit berücksichtigt. (Elternzeit vom Geschwisterkind, Krankengeld aufgrund der aktuellen SS, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit wegen der Corona-Pandemie können ausgeklammert werden)
Die Steuerklassen besser nicht wechseln, ihr müsst ziemlich sicher etwas bei der Steuererklärung nachzahlen. Und die Steuererklärung muss wegen der Einkommensersatzleistung (Mutterschafts- und Elterngeldes) gemacht werden, das ist Pflicht!
von
NalaLy
am 05.05.2021, 09:18
Danke schonmal für die Antworten!
Also verstehe ich das richtig, dass ich meine Steuerklasse 3 behalten soll, obwohl ich ab August ja erstmal nicht arbeite? Und mein Mann, der Alleinverdiener sein wird, soll die 5 behalten? Das ist ja mal mega unfair..
von
dea23
am 05.05.2021, 10:13
Nach Abgabe der Steuererklärung macht es keinen Unterschied mehr. Wenn dein Mann in 3 wechselt, werdet ihr vermutlich einiges nachzahlen müssen. Habt dafür unterjährig aber mehr. Wenn er in 5 bleibt, habt ihr unterjährig weniger, weil er ja schon deutlich mehr Steuern abführt. Dafür eine geringere Nachzahlung oder Erstattung (je nachdem, was ihr sonst noch so habt). Am Ende ist die Steuerlast die gleiche, entweder Ihr zahlt unterjährig mehr oder halt mit der Steuererklärung. Ich persönlich würde in dem Fall die 4 wählen.
von
Fine90
am 05.05.2021, 10:35
ich würde auch die 4 wählen.
Mir fällt aber auch kein guter Grund überhaupt 3/5 zu wählen
Nur wenn man weiß, dass man bald Ersatzleistung erhält (Eltermgeld, Arbeitslosengeld...) dann lohnt sich für denjenigen dir 3.
Ich würde aber nie wieder in die 5 wechseln. Da drückt man den eh schon kleinen Partner noch kleiner, mit allem was dazugehört, Rente etc.
von
Parimo
am 05.05.2021, 11:21
Aber was ist, wenn ich 2 Jahre Elternzeit, aber nur 1 Jahr Elterngeld möchte? Das würde ja dann bis August 2022 gehen. Ab dann wäre mein Mann erstmal ein Jahr Alleinverdiener. Soll er da dann immer noch die Steuerklasse 4 behalten, wenn ich kein Einkommen mehr habe für min. 1 Jahr? Finde das ganze ziemlich kompliziert..
von
dea23
am 05.05.2021, 11:49
Die Entscheidung hängt davon ab, ob ihr lieber unterjährig, also mit dem laufenden Gehalt mehr haben wollt aber die Differenz mit der Steuererklärung nachzahlt oder laufend etwas weniger Netto aber dafür mit der Steuererklärung weniger Nachzahlung bzw. Erstattung. Egal wie ihr es macht, die Steuer, die ihr aufs Jahr gesehen zahlt (inkl Steuererklärung), bleibt gleich. Die Steuerklasse entscheidet eigentlich nur darüber, wann ihr die Steuer bezahlt. Nicht, wie hoch die Steuer insgesamt tatsächlich ist.
von
Fine90
am 05.05.2021, 12:10
Es wird dabei immer die für diesen Monat geltende Steuerklasse berücksichtigt, denn fürs Elterngeld zählt das Nettoeinkommen, welches 12 Monate vorher betrachtet wird. Wenn du EG beziehst könnt ihr natürlich wieder wechseln, aber wie von meiner Vorrednerin schon erwähnt macht es eigentlich keinen Unterschied ob ihr in 4/4 oder 3/5 wechselt. Das Finanzamt holt sich das dann halt zurück. Wir haben uns auch für 3/5 entschieden, da ich noch im EG Bezug bin und mein Mann sein Netto erhöhen möchte um beim nächsten EG den Höchstsatz zu bekommen. Uns wurde im vorhin gesagt, wir sollen jeden Monat etwas zur Seite lege, da wir dann definitiv draufzahlen bei der Steuererklärung.
von
Ell!um
am 05.05.2021, 15:43