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Ein Jahr Elternteils beantragen, was ist wenn ich mehr Zeit brauche

Thema: Ein Jahr Elternteils beantragen, was ist wenn ich mehr Zeit brauche

Hi ein Kumpel von uns hat grade ein Problem, mich interessiert es aber auch. Folgende Situation: Ne Freundin soll nach Einen Jahr Elternteil im Nov wieder arbeiten.Sie konnte nur ein Jahr beantragen da sie das Geld brauchte.Jetzt kriegt sie ihren Sohn nicht untergebracht.Kriegt sie dann Geld vom Arbeitsamt oder muss ihr Mann für sie allein aufkommen? Mit Betreuungsgeld und Kindergeld allein kommt man Ja nicht weit.Gibt es noch Wohngeld?Würde das greifen?Welche Möglichkeiten gibt es? Mir fällt es auch schwer das Eltergeld auf 2 Jahre aufzuteilen, muss wahrscheinlich auch nur ein Jahr beantragen, was kann ich tun, damit mir das nicht passiert?400€( nach jetzigen Stand) im Monat Elterngeld auf 2 Jahre ist einfach zu wenig.Wenn überhaupt, da ich nicht weiß wie sich unsere Heirat drauf auswirken tut. Tut mir leid, dass es so lang geworden ist, ist wie ich finde sehr kompliziert und noch ein großes ?

von Franzi2015 am 09.02.2015, 19:04



Antwort auf Beitrag von Franzi2015

Hey, also soweit ich weiß kommt das auf sein Verdienst an... wenn sie ein Jahr das Geld bekommen hat, ist damit Schluss. Ich bleibe drei Jahre daheim und mein Freund zahlt nach einem Jahr alles....er verdient einfach 'zu gut'. Wenn man zusammen lebt, richtet es sich ausschließlich nach dem Gehalt des Partners ob man zusätzlich Geld bekommt! Am besten ist dann tatsächlich sich an eine Antragsstelle wie das Arbeitsamt zu wenden. Solange sie daheim beim Kind bleibt, hat sie ja wenigstens noch das Betreuungsgeld, aber das ist halt nicht im Ansatz genug! Tut mir leid, aber kann dir nicht mal wünschen, dass dein Mann weniger verdient und ihr dann Zuschüsse bekommt, weil das dann trotzdem wenig ist! :(

von tantenana am 09.02.2015, 19:18



Antwort auf Beitrag von Franzi2015

man hat doch nun ein RECHT auf einen Platz. Ich würde Ihn einklagen...was soll man denn sonst machen bzw. von was leben. Vor kurzem wurde da erst ein Urteil in Augsburg gefällt, da bekommt nun die Mutter von der Stadt Ihr Geld bis Sie einen Platz bekommt !

von blackangel1979 am 09.02.2015, 19:43



Antwort auf Beitrag von Franzi2015

Geh doch zur Elterngeld Beratung. Einfach mal im Landratsamt anrufen und fragen wann die stattfindet. Das recht auf einen kita Platz ist übrigens an Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel kann von den Eltern verlangt werden 30km weit zur kita zu fahren. Stellt euch das mal in einer Großstadt vor. Von einem zum anderen Ende... Evtl noch in der rush our... Bist mal locker zwei Stunden unterwegs. Herzlichen dank auch im Namen des Kindes wenns morgens um halb fünf losgeht damit mutti um acht in der Arbeit sein kann...

von Lovie am 09.02.2015, 19:54



Antwort auf Beitrag von Franzi2015

Hallo, Ich selbst bin momentan noch in der Elternzeit meiner Tochter, habe mich aber damals sehr intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt. Also, wenn du nach einem Jahr wieder vollzeit arbeiten gehen möchtest, würdest du ein Jahr Elternzeit einreichen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers, kannst du die Elternzeit dann ggf. Verlängern, er muss aber nicht zustimmen. Hast du dann nach 12 Monaten keine Betreuungsmöglichkeit bleibt eventuell nur die Alternative, dass der Papa Elternzeit beantragt und im Anschluss dann zuhause bleibt. Möchtest du nach einem Jahr "nur" Teilzeit arbeiten gehen (bis max. 30 Std/Woche) macht es am meisten Sinn zwei bzw. drei Jahre Elternzeit einzureichen. Du hast ein Recht darauf, während der Elternzeit zu arbeiten. Das Unternehmen darf die eine Teilzeit-Stelle auch nur verwahren, wenn es aus dringenden betrieblichen Gründen notwendig ist. Das heißt du könntest nach einem Jahr wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Du hättest also weiterhin die Vorteile der Elternzeit wie zum Beispiel Kündigungsschutz. Dafür würdest du am besten gleich in den Antrag auf Elternzeit schreiben " Ich beantragte 3 Jahre Elternzeit, möchte aber nach einem Jahr wieder 20 Wochenstunden auf drei Tage verteilt arbeiten. " (gibt sicher professionellere Formulierungen) Leider wissen viele Mütter von dieser Möglichkeit nicht und beenden ihre Elternzeit nach einem Jahr... Du darfst, mit Zustimmung des Arbeitgebers, in der Zeit übrigens auch bis zu 30 Stunden bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt sein. (manchmal passt ja ein anderer job in den ersten Jahrenneinfach zeitlich viel besser, so war es bei mir. Ich habe einen 450- Euro Job bei einem anderen Arbeitgeber nach einem Jahr begonnen.) Du musst dich außerdem vorerst auf ein oder zwei Jahre festlegen. Wenn du zwei Jahre Elternzeit einreichte kannst du das dritte mit einer Frist von sieben Wochen hinten dran hängen. Und noch ganz wichtig an alle die nun in Elternzeit sind und das zweite Kind erwarten: ihr habt ein recht die Elternzeit zu Beginn des Mutterschutzes vorzeitig zu beenden. Das bedeutet ihr würdet das Mutterschaftsgeld (volles Gehalt von vor der Elternzeit) in den 6 Wochen vor, sowie 8 Wochen nach der Geburt bekommen. Wenn du Probleme Hast einen Krippenplatz zu finden hättest du immer noch die Möglichkeit einer Tagesmutter (ist auch nicht viel teurer, vor allem wenn du keinen Krippenplatz bekommst! Dann zahlt das Amt oft den gleichen Satz wie es für einen Kita-atz gezahlt hätte und es fallen für dich keine Extra-Kosten an) Ich persönlich (als Erzieherin) würde grundsätzlich sogar eine liebevolle Tagesmutter, einer Krippe bevorzugen :-) Ob es Wohngeld oder anderen Gelder gibt hängt immer vom Einkommen deines Mannes ab. Grundsätzlich gilt: Nimmst du ein Jahr Elternzeit, möchtest aber ( aus welchen Gründen auch immer) nach einem Jahr noch nicht wieder zurück, bleibt die nur die Möglichkeit der Kündigung, es sei denn dein Arbeitgeber stimmt einer Verlängerung der Elternzeit zu. Und das würde bedeuten, dass du arbeitssuchende wärst.... Hier findest du ganz schön noch weitere Informationen: http://www.elterngeld.nrw.de/elternzeit/haeufigeFragen/index.php#fr6 Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen... liebe Grüße

von Wunschkind-Nr-2 am 10.02.2015, 23:08