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Beschäftigungsverbot + Kurzarbeit

Thema: Beschäftigungsverbot + Kurzarbeit

Hallo ihr lieben ich steige jetzt auch mal ein und habe direkt eine Frage Also folgende Situation: Ich arbeite in einer chirurgischen Praxis weshalb mich mein Chef jetzt in das Beschäftigungsverbot geschickt hat... D.h. ich bin zuhause und bekomm theoretisch volles Gehalt... Jetzt ist es aber so die Praxis befindet sich seid Anfang April (Dank corona) in Kurzarbeit und alle bekommen Kurzarbeitergeld. Jetzt meine Frage bekomme ich jetzt auch nur Kurzarbeitergeld? Ich hoffe es kann mir jemand Infos dazu geben

von Peggy. am 10.06.2020, 19:19



Antwort auf Beitrag von Peggy.

interessante Frage. Bei dir könnte ich mir vorstellen das du nur die Höhe des KA-Geldes bekommst. Anders vielleicht bei mir, ich bin jetzt im BV und ab Ende Juni soll in der Firma Kurzarbeit eingeführt werden. Vielleicht ähnlich zu Krankheiten während KA?? Im Zweifel mal den Chef anrufen, wenn du was weißt bin ich aber neugierig

von Lilalu25 am 10.06.2020, 21:35



Antwort auf Beitrag von Lilalu25

Mh ja das lustige an der Sache ist das mein Chef auch überhaupt keine Ahnung hat genauso wie die Bundesagentur für Arbeit oder die Krankenkasse

von Peggy. am 10.06.2020, 21:43



Antwort auf Beitrag von Peggy.

Also ich habe auch keine Ahnung Aber das BV Geld kommt ja von der Krankenkasse, nicht vom Arbeitgeber. Es sollte dein normales Gehalt ersetzen, nicht das zeitlich begrenzte KA Geld. Sonst müsste die KK ja dann wenn die Praxis wieder normal läuft wieder aufstocken auf volles Gehalt?? Für unter anderem diese KK Leistung zahlst du ja auf dein normales Gehalt KK Beiträge, quasi. Dann sollte auch dein normales Gehalt relevant sein. Aber das ist leider nur eine Meinung und entbehrt jeglicher Grundlage

von Hope2020 am 10.06.2020, 21:52



Antwort auf Beitrag von Peggy.

Ich denke, dass es KUG sein wird, trotz BV. KUrzarbeitGeld soll ja die Unternehmen fördern bzw. unterstützen die Zeit zu überstehen. Die Gelder kommen durch die Arbeitsagentur zurück, alle Zahlungen die in der Zeit vom Unternehmen gezahlt werden, werden somit berücksichtigt. Z. B. Eltergeld kommen ja von anderen Stelle/Topf und sind somit nicht berücksichtigt... Aber am besten fragst du nochmal. Die Unternehmen können ja noch den KUG bezuschussen, sodass man mehr als die 60 bzw. 67% hat.

von SA-2017 am 10.06.2020, 21:49



Antwort auf Beitrag von Peggy.

Du bekommst im BV das Geld was du ohne BV bekommen würdest. Wenn du also ohne BV in Kurzarbeit gehen würdest, bekommst du jetzt im BV auch KUG. Du darfst durch die Schwangerschaft nicht benachteiligt werden, aber eben auch nicht besser gestellt.

von KielSprotte am 10.06.2020, 22:09



Antwort auf Beitrag von KielSprotte

Aber das würde dann ja theoretisch heißen das ich nicht 100 % Kurzarbeitergeld bekommen würde weil ich ja auch nicht benachteiligt werden darf oder? Also ich habe davor ca. 70 % gearbeitet und 30% war ich daheim also bekomme ich es dann so weiterhin im BV ?

von Peggy. am 10.06.2020, 22:29



Antwort auf Beitrag von Peggy.

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/mutterschutz-verguetung-und-gewaehrung-sonstiger-leistungen-113-aussetzen-wegen-bestimmter-beschaeftigungsverbote_idesk_PI42323_HI937089.html

von Hope2020 am 11.06.2020, 05:48



Antwort auf Beitrag von Peggy.

Hallo meine lieben also mein Gehalt ist jetzt gekommen und ich bin überrascht es ist fast das volle Gehalt trotz Kurzarbeitergeld!!!!

von Peggy. am 25.06.2020, 12:59