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BV?

Thema: BV?

Hallo Mädels, Hab mal ne frage bezüglich eines BV. Mein Arbeit geber weiß nun schon seit 3 Wochen das ich schwanger bin hat aber bis jetzt noch nichts unternommen. Da ich in einem Lager arbeite darf ich ja nicht schwer heben, staplerfahren uvm. Mein Chef scheucht mich seit her auch nur durch die Gegend. Mach dies und das und das auch noch. Hab morgen wieder ein Termin bei meiner FÄ und bin am Überlegen ob ich sie nach nem BV frage, da Ich nur noch bis Ende Januar arbeite und mich nicht länger von meinem Chef stressen lassen möchte. Was meint ihr dazu? Lg

von Ihly am 01.12.2014, 13:26



Antwort auf Beitrag von Ihly

Hast du einen befristeten Vertrag bis Januar? Dann würde ich das auch machen mit dem BV.

von Diskja am 01.12.2014, 13:42



Antwort auf Beitrag von Ihly

Hey, also ich habe ein BV. Da es sau schwer war das zu bekommen (mehrere Gründe), kann ich dir vllt ein bisschen Auskunft geben. Sobald dein AG erfährt das du schwanger bist, ist er dazu verpflichtet das dem Gewebeamt zu melden. Er und die müssen eine Arbeitsplatzbewertung machen und entscheiden, ob er dir noch die Möglichkeit zu einer angemessen Arbeit bieten kann! Kann er dies nicht, muss er dir ein allgemeines BV ausstellen.... Ich habe ein individuelles BV was dir jeder Hausarzt, FA etc ausstellen darf. Meine Ärztin hat sich da leider ziemlich quer gestellt, da sie die Ausbeute meines AGs nicht unterstützen wollte, jedoch na ewigem betteln zugestimmt! An deiner Stelle würde ich direkt auf meinen AG zugehen und ihn in einem freundlichem Gespräch auf deine Bedenken hinweisen. Er muss dir dann eine angemessene stelle geben, oder Konsequenzen ziehen. Wenn er nicht einlenkt, kannst du wie gesagt deine Stelle vom Aufsichtsamt prüfen lassen und die kümmern sich da sehr schnell drum! Klar ist das aufwendiger, als beim doc, hat aber für spätere schwangere Frauen einen Vorteil... Ich weiß nicht wie groß dein Betrieb ist...ich war die erste schwangere!Deshalb musste ich meinem AG sagen, dass das Verbot den Vorteil hat, dass er jeden Cent durch die Mutterschaftsumlage zurück bekommt...das hilft meistens sehr ;) Ich hoffe das war einigermaßen verständlich und konnte dir etwas helfen. Ich habe mir zumindest mühe gegeben ;) Alles Gute und ein hoffentlich gutes Ende mit deinem AG

von tantenana am 01.12.2014, 13:50



Antwort auf Beitrag von tantenana

Da du dich ja doch recht gut auskennst, kannst du mir vielleicht auch eine Frage beantworten :) Mein Mann hat ziemlich schiss das ich früher oder später auch ein BV Verbot bekomme weil er vermutet wenn dies länger als 6 Wochen geht man nicht mehr den vollen Lohn bekommt. Sondern auch nur die 60% wie wenn man regulär krank ist. Weißt Du etwas dazu? Liebe Grüsse

von viella249 am 01.12.2014, 14:00



Antwort auf Beitrag von viella249

Habs dir extra nochmal gegoogelt, um nix falsches zu sagen. Du bekommst, anders als bei Krankheit, dein volles Gehalt! Das ist damit dir kein finanzieller schaden entsteht. .. http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/beschaeftigungsverbot.htm Liebe Grüße

von tantenana am 01.12.2014, 14:20



Antwort auf Beitrag von Ihly

Hey, ich bin gewissermaßen auch ein bv Profi. Ich habe in dieser ss sofort eins bekommen und in der letzten in der 28. ssw. Wie schon geschrieben, es gibt Jobs die man schwanger auf keinen Fall machen darf, z.b. Im Chemielabor stehen, Röntgen, Stuntfrau...., diese Berufsgruppen bekommen in der Regel vom Arbeitgeber ein Bv ausgesprochen ( sofern dieser keine ungefährliche gleichwertige Stelle hat) die Frau bleibt bei VOLLEM Gehalt zuhause bis zu Beginn des Mutterschutzes. Ein Bv rückgängig zu machen ist äußerst kompliziert. Dann gibt es noch die individuellen Bvs, dieses kann jede Frau bekommen, bei deren Arbeitsstelle das Leben von Mutter oderr Kind gefährdet ist. Dieses Bv kann jeder Arzt aussprechen, in der Regel natürlich der Fa. Ebenso bleibt die Frau bei vollem Gehalt zuhause. Es gibt Teil bv, da wird dann z.b. Bestimmt, dass du nur bestimmte Tätigkeiten machen darfst, oder nur eine gewisse Stundenzahl arbeiten darfst. Ebenso keine Einschränkung im Gehalt. ( dies ist um die Frau zu schützen, nicht des Geldes wegen an das Ende ihrer Kräfte zu gehen) Wer ein Bv hat ist nicht krank, Krankengeld ist ein ganz anderer Topf. Dennoch ist es so, dass der Arbeitgeber sich alle Kosten, ( Gehalt soz.versicherung etc) von den Krankenkassen wiederholen kann. Er kommt also nicht schlecht weg und kann von dem Geld auch neu einstellen. Ich hoffe das war verständlich. Liebe grüße

von Zitroneneis am 01.12.2014, 14:18



Antwort auf Beitrag von Ihly

In deinem Fall würde ich übrigens noch mal mit deinem Chef reden. Es ist immer gut in Frieden auseinander zu gehen, vielleicht willst du ja nach der ss wieder dort arbeiten. Lass doch deinen fa mal ehrlich deine Gefährdung einschätzen. Ansonsten muss es, wie schon geschrieben, eine gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz geben.

von Zitroneneis am 01.12.2014, 14:20