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Arztbesuche während der Arbeitszeit

Thema: Arztbesuche während der Arbeitszeit

Ich lese gerade sämtliche SS Broschüren und in zwei bin ich auf folgendes "Recht" als Schwangere gestoßen (betrifft Berufstätige): >> der Arbeitgeber ist verpflichtet dich für Arztbesuche freizustellen. Diese Zeit musst du nicht nacharbeiten < < Bisher ist es bei mir so, wenn ich für einen Arzttermin während der Arbeitszeit abwesend bin, wird mir die Fehlzeit vom Überstundenkonto abgezogen. Interpretiere ich die Aussage richtig, dass dies eigentlich ohne Stundenabzug erfolgen müsste?

von lollygirl am 06.11.2016, 17:35



Antwort auf Beitrag von lollygirl

Bei uns kann man arztbesuch eintragen und es werden keine Minusstunden erzeugt. Sprech mal mit der Personalabteilung.

von GabrielaK am 06.11.2016, 17:38



Antwort auf Beitrag von GabrielaK

Aber nur in der Schwangerschaft, richtig?

von lollygirl am 06.11.2016, 17:44



Antwort auf Beitrag von lollygirl

Also ich würde sagen, wenn du eine Bestätigung vom Arzt mit bringst, für die Zeit, dann dürfte das eigentlich keine Minusstunden geben. Aber ich würde das auch abklären mit dem Arbeitgeber.

von Kümelchen2017 am 06.11.2016, 17:54



Antwort auf Beitrag von lollygirl

Ich habe das mal gewagt einzufordern. Hat der ein Theater gemacht aus der Personal stelle. Problem bei uns ist, dass wir flexible Arbeitszeiten haben und man so seine reine legen kann dass sich Arbeit und fa nicht ob die Quere kommen. Ich hab sie Termine auch meist so gelegt. Aber da war ich in der mittags Pause und musste beim Arzt 2std warten. War dann erst mach knapp3std zurück. Naja mir war es dann zu doof... Also wenn es sich vermeiden laesst schon eher außerhalb der Arbeits Zeit.

von Conny82 am 06.11.2016, 18:47



Antwort auf Beitrag von lollygirl

Das ist in eurem Tarifvertrag geregelt, sofern ihr einen habt. Wenn ihr keinen habt, müsstest du einen branchenüblichen als Vergleich suchen. Ich muss meinen Mitarbeitern immer frei geben (mit Lohnfortzahlung) wenn der Termin unaufschiebbar oder nicht außerhalb der Arbeitszeit zu erledigen ist.

von Jessica31 am 06.11.2016, 20:08



Antwort auf Beitrag von lollygirl

Also ich musste bei der SS mit meiner Tochter auch immer "ausstempeln", also wurde mir die Zeit quasi auch abgezogen. Weil ich die Termine ja auch anders hätte legen können und ich vor allem Gleitzeit hatte. Ich hatte das Glück, dass mein Arzt nur etwa drei Minuten zu Fuß entfernt war und ich habe immer angerufen, bevor ich los bin, denn wenn ich hätte warten müssen, bin ich erst zu dem späteren Zeitpunkt hin. Somit konnte ich die "verlorene" Zeit in Grenzen halten. Jetzt bin ich in Elternzeit und habe diese Probleme nicht.

von Sabsve am 06.11.2016, 20:42



Antwort auf Beitrag von Sabsve

Wir haben auch Gleitzeit. Und das gilt in der Tat nur für Schwangere, nicht für Zahnarztbesuche oder anderes, das korrigiert die Personalabteilung rigoros. Voraussetzung ist, dass du deine Schwangerschaft schon gemeldet hast inkl ärztlich Bestätigung

von GabrielaK am 06.11.2016, 21:12



Antwort auf Beitrag von Sabsve

Seitdem Ruf ich auch immer an

von Conny82 am 06.11.2016, 21:38



Antwort auf Beitrag von lollygirl

Also ich habe jetzt gefunden, dass das im Paragraph 16 Mutterschutzgesetz steht. Ich habe keine Gleitzeit. Meine Arbeitszeit ist von 7.30-17.15 Uhr Öffnungszeiten FA 9.00-18.00 Uhr. Bis ich beim FA bin, wäre es min. 17.30 Uhr und da sind immer aller Termine vergeben bzw sie vergeben den letzten Termin immer um 17.15 Uhr

von lollygirl am 06.11.2016, 21:43