Thema:
Antrag AG Elternzeit
Hallo , wie immer diese dummen Anträge , Frage hierzu , wenn mein kleiner am 16.1.21 geboren ist und ich 2 Jahre elternzeit beantrage wie lange geht die dann ? Stimmt 16.1.23 oder wie ist es richtig ?
Bin grad voll überfordert mit den ganzen Unterlagen .
von
Tami05
am 21.01.2021, 13:40
Ich hätte gesagt vom 16.01.21 bis einschließlich 15.01.2023.
von
Suomi
am 21.01.2021, 13:59
Er ist aber noch nicht geboren oder habe ich was verpasst?
von
Maxi4
am 21.01.2021, 14:02
Doch am 16.1.21
Liebe Maxi
von
Tami05
am 21.01.2021, 16:53
Es gibt einen Elternzeit Rechner
Ich habe letzte Woche den Antrag auch schon vorbereitet und war extrem überfordert.
https://www.arbeitswelt-elternzeit.de/rechner/elternzeit-rechner-fuer-muetter/
von
Yvonne1990
am 21.01.2021, 14:13
Huhu,
Wenn du zwei Jahre beantragen willst geht die elternzeit bis zu einem Tag vor Geburtstag des Kindes, das heißt am Geburtstag gehst du wieder arbeiten.
Deshalb kannst du den Antrag theoretisch erst nach Geburt stellen, musst aber ein knappes Zeitfenster von 10 Tagen einhalten.
Ich werde meinen Arbeiter wohl vorab ein Schreiben zukommen lassen, das ich ab Geburt 6 Monate elternzeit nehmen möchte (voraussichtliche Geburtsdatum 27.02.). Im Anschluss schicke ich dann die Geburtsurkunde zu, sobald die kleine da ist.
Grundsätzlich weiß mein Arbeitgeber aber eh Bescheid und das ist nur Formsache.
von
BerryNin
am 21.01.2021, 14:31
Mein kleiner ist am 16.1.21 geboren morgen schick ich es per Einschreiben dann passt doch alles oder
von
Tami05
am 21.01.2021, 16:54
Ja, auf jeden Fall
Und auch von mir nochmal herzlichen Glückwunsch!!! Der 16. Ist ja echt schon vorbei. Ich bin derzeit auch daneben, mannomann... Wird mit baby sicher nicht besser.
von
BerryNin
am 21.01.2021, 17:46
Ja, auf jeden Fall
Und auch von mir nochmal herzlichen Glückwunsch!!! Der 16. Ist ja echt schon vorbei. Ich bin derzeit auch daneben, mannomann... Wird mit baby sicher nicht besser.
von
BerryNin
am 21.01.2021, 17:46
Ok ich bin eindeutig gestresst. Ich habe dir sogar gratuliert. Habe einfach alle vergessen.
von
Maxi4
am 21.01.2021, 17:37
Huhu ! Ist es nicht so das die Elternzeit 8 Wochen nach der Geburt wenn der Mutterschutz vorrüber ist, beginnt? Du bist ja quasi bis zum 18.03 noch im MS und ab dann erst in Elternezeit!?
von
Misik
am 21.01.2021, 19:50
Nein, der Mutterschutzzeitraum wird automatisch als Basis-EZ gerechnet, EG wird mit Mutterschutzlohn verrechnet.
von
KielSprotte
am 22.01.2021, 00:00