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Antrag AG Elternzeit

Thema: Antrag AG Elternzeit

Hallo , wie immer diese dummen Anträge , Frage hierzu , wenn mein kleiner am 16.1.21 geboren ist und ich 2 Jahre elternzeit beantrage wie lange geht die dann ? Stimmt 16.1.23 oder wie ist es richtig ? Bin grad voll überfordert mit den ganzen Unterlagen .

von Tami05 am 21.01.2021, 13:40



Antwort auf Beitrag von Tami05

Ich hätte gesagt vom 16.01.21 bis einschließlich 15.01.2023.

von Suomi am 21.01.2021, 13:59



Antwort auf Beitrag von Tami05

Er ist aber noch nicht geboren oder habe ich was verpasst?

von Maxi4 am 21.01.2021, 14:02



Antwort auf Beitrag von Maxi4

Doch am 16.1.21 Liebe Maxi

von Tami05 am 21.01.2021, 16:53



Antwort auf Beitrag von Tami05

Es gibt einen Elternzeit Rechner Ich habe letzte Woche den Antrag auch schon vorbereitet und war extrem überfordert. https://www.arbeitswelt-elternzeit.de/rechner/elternzeit-rechner-fuer-muetter/

von Yvonne1990 am 21.01.2021, 14:13



Antwort auf Beitrag von Tami05

Huhu, Wenn du zwei Jahre beantragen willst geht die elternzeit bis zu einem Tag vor Geburtstag des Kindes, das heißt am Geburtstag gehst du wieder arbeiten. Deshalb kannst du den Antrag theoretisch erst nach Geburt stellen, musst aber ein knappes Zeitfenster von 10 Tagen einhalten. Ich werde meinen Arbeiter wohl vorab ein Schreiben zukommen lassen, das ich ab Geburt 6 Monate elternzeit nehmen möchte (voraussichtliche Geburtsdatum 27.02.). Im Anschluss schicke ich dann die Geburtsurkunde zu, sobald die kleine da ist. Grundsätzlich weiß mein Arbeitgeber aber eh Bescheid und das ist nur Formsache.

von BerryNin am 21.01.2021, 14:31



Antwort auf Beitrag von BerryNin

Mein kleiner ist am 16.1.21 geboren morgen schick ich es per Einschreiben dann passt doch alles oder

von Tami05 am 21.01.2021, 16:54



Antwort auf Beitrag von Tami05

Ja, auf jeden Fall Und auch von mir nochmal herzlichen Glückwunsch!!! Der 16. Ist ja echt schon vorbei. Ich bin derzeit auch daneben, mannomann... Wird mit baby sicher nicht besser.

von BerryNin am 21.01.2021, 17:46



Antwort auf Beitrag von Tami05

Ja, auf jeden Fall Und auch von mir nochmal herzlichen Glückwunsch!!! Der 16. Ist ja echt schon vorbei. Ich bin derzeit auch daneben, mannomann... Wird mit baby sicher nicht besser.

von BerryNin am 21.01.2021, 17:46



Antwort auf Beitrag von Tami05

Ok ich bin eindeutig gestresst. Ich habe dir sogar gratuliert. Habe einfach alle vergessen.

von Maxi4 am 21.01.2021, 17:37



Antwort auf Beitrag von Tami05

Huhu ! Ist es nicht so das die Elternzeit 8 Wochen nach der Geburt wenn der Mutterschutz vorrüber ist, beginnt? Du bist ja quasi bis zum 18.03 noch im MS und ab dann erst in Elternezeit!?

von Misik am 21.01.2021, 19:50



Antwort auf Beitrag von Misik

Nein, der Mutterschutzzeitraum wird automatisch als Basis-EZ gerechnet, EG wird mit Mutterschutzlohn verrechnet.

von KielSprotte am 22.01.2021, 00:00