Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von basis am 15.08.2019, 14:43 Uhr

lass Dir das alles schriftlich geben

Ein sofortiges BV kann es nur geben, wenn man auch tatsächlich gerade arbeitet. Die AP ist aber in EZ und arbeitet auch nicht in dieser EZ. Insofern ist ein BV einfach inhaltlich falsch. Als Hausfrau bekommt man ja auch kein BV.

Die EZ darf man nicht einfach einseitig beenden und die Aussage der KK kommt in diesem Fall einer Aufforderung zum Sozialbetrug gleich, denn so lange sie in EZ ist, steht ihr keine Zahlung zu und die vorzeitige Beendigung ist nur für Härtefälle vorgesehen. Aber weil sie jetzt schwanger ist, soll die soziale Gemeinschaft ihr Geld zahlen, dass sie sonst ja auch nicht selbst verdienen würde? Und auch noch mehr, als sie bereit und in der Lage ist zu leisten, denn die TZ wird ja Gründe gehabt haben.

Sobald die EZ regulär demnächst endet stehen die Leistungen ja ohnehin in dem Umfang, der vereinbart ist und geleistet werden kann zu. Das ist ja auch das Geld, mit dem offensichtlich gehaltstechnisch gerechnet wurde.

Es ist ja aber alles bereits erklärt worden und der genommene Anwalt wird hoffentlich korrekt beraten. Ich bezweifle, dass auch eine Falschaussage einer unwissenden KK Angestellten im Zweifel irgend ein Gewicht hat, wenn eine völlig andere Stelle feststellt, dass weder BV noch Beendigung der EZ um eben jenes in vollem Umfang anzutreten gerechtfertigt war. Ansonsten kann man ja immer noch drauf setzen, dass es genug Stellen gibt, denen auch Sozialbetrug scheiß egal ist und sie es nicht verfolgen werden. Ist ja leider oft genug so.

 
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