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Geschrieben von Felica am 13.08.2019, 13:43 Uhr

Elternzeit wieder SS Beschäftigungsverbot

Die KK hat gesagt du sollst auf welcher Grundlage die EZ beenden? Da würde ich um das genaue Gesetz bitten. Ohne Zustimmung des AG geht das nämlich nur zum neuen Mutterschutz. Oder im absoluten Härtefällen weil Mann verstorben oder arbeitslos oder ähnlich gravierend. Eine erneute Schwangerschaft ist aber sicherlich kein Härtefall.

Das würde ich mir schriftlich geben diese Aussage der KK. Sollte ja kein Thema sein.

BV bei bereits vorhandenen Kindern ist zudem anders zu betrachten wie wenn noch keine Kinder da sind. Ein BV setzt nämlich in dem Falle eine vorhandenen Kinderbetreuung über den benötigten Stundenumfang den man ohne BV arbeiten würde zwingend voraus. Hast du die wenn eigentlich TZ geplant war? Im Zweifel musst du das nämlich nachweisen. Und die Leute die das BV prüfen sind völlig andere welche solche Auskünften geben, zumal nach meinen Erfahrungen locker mal eben 50% aller Auskünfte vor Ort oder am Telefon falsch sind. Selbst zu oft erlebt. Hatte das gerade in der Schwangerschaft wo nicht mal bekannt war das schwangerschaftsbezogene Erkrankungen zur Ausklammerung beim EG führen.

 
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