Sehr geehrte Frau Dessauer, Frau Bader verwies mich mit meiner Frage an Sie: ich war als Begleitperson mit meiner sechsjährige Tochter auf einer Reha. Ich hatte während dieser Zeit eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber und erhielt von der Rentenversicherung Dienstausfall gezahlt. Nun meint der AG, für diese Zeit steht mir kein gesetzlicher Urlaub zu. Ich bin in der Firma seit zwei Jahren beschäftigt. Darf der AG den Urlaub kürzen? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen JDM
von
JDM
am 13.08.2015, 22:40
Antwort auf:
Urlaubskürzung nach Kinder-reha-Kur
Da bin ich definitiv überfragt, zumal Kinder-Rehas nicht mein Gebiet sind . Ich würde Ihnen raten eine kostenfreie Anwaltshotline für Arbeitsrecht anzurufen und mich dort schlau zu machen. Vom Verstand her darf er das allerdings nicht, den Urlaub kürzen.
von
Annina Dessauer
am 14.08.2015
Antwort auf:
Urlaubskürzung nach Kinder-reha-Kur
kommt es zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien, hindert dies grundsätzlich weder das Entstehen des gesetzlichen Urlaubsanspruchs noch ist der Arbeitgeber zur Kürzung des gesetzlichen Urlaubs berechtigt (BAG, Urteil v. 6.5.2014, 9 AZR 678/12).
http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/keine-kuerzung-des-gesetzlichen-urlaubs-nach-sonderurlaub
von
Lisa5
am 15.08.2015, 13:55