Ich war mit meiner Tochter im September 2013 zur Mu-Ki-Kur. Meine Tochter hat eine Sprachbehinderung (GdB 60, H und B) und noch ein paar Baustellen mehr (auf Grund einer frühkindlichen Hirnschädigung). Letztes Jahr hatte sie einen epileptischen Anfall, wurde auch Grund vom EEG auch als Epileptikerin eingestuft. Medis nehmen wir nicht, da die Anfallsbereitschaft zwar da, aber nur gering ist. Gerade war mein Mann mit unserer Tochter zur Sprachreha, die aber eine Vollkatastrophe war. Diese war ebenfalls über die KK. Die KK hat sich mit der Bewilligung der Reha schon schwer getan, weil wir eben im September 2013 erst zur Mu-Ki-Kur waren. Man wollte uns einreden, dass wir uns eben alle 4 Jahre aussuchen müssen, ob wir zur Reha oder zur Mu-Ki-Kur wollen. Beides ginge nicht. Nur mit Widerspruch und MDK-Begutachtung wurde dann doch die Reha bewilligt. Nun meine Frage: Ich wollte gerne im Herbst eine erneute Mu-Ki-Kur beantragen, da die Kliniken, die überhaupt Epileptiker aufnehmen und dazu noch Sprachbehinderungen behandeln, sehr ausgebucht sind (St. Ingbert 1 Jahr im Voraus). Haben wir auf Grund der Behinderung meiner Tochter (da soll die Mu-Ki-Kur ja alle 2 Jahre möglich sein) und der neuen Diagnose eine Chance?
von ALF0709 am 27.04.2015, 11:26