Alexandra_2023
Hallo Frau Schmitz, für meinen Sohn (4,5 Jahre) und mich ist nun eine Kur-Klinik gefunden. Beide sind wir dann Patienten dort. Der Zeitraum ist Ende Mai bis Mitte Juni 2023. Seit der Trennung 2020 vom Vater des Kindes gab es leider jedes Jahr Gerichtsverhandlungen (wegen Umgang, sein Verlangen nach einem Wechselmodell und weil sich mein Sohn über seinen Vater mehrfach beklagt hatte) und er möchte nicht, dass wir zur Kur fahren, er sieht keinen Grund und sagt, dass ich zu Erholungszwecken Urlaub nehmen könne. Aber dass wir dringend Ruhe und Stressreduzierung sowie neue Handlungsimpulse bei diversen Themen für den Alltag benötigen, sieht er offenbar nicht. Vom Kinderarzt bekam er auf seine telefonische Nachfrage hin keine Auskunft, ich hatte ihm dann das Attest für die Kur unseres Sohnes ausgehändigt, aber er sieht trotzdem kein Handlungsbedarf. Meine Frage: Wie kann ich dennoch die Kur antreten? Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und fast ein Wechselmodell. 60 zu 40 müsste das m. E. bei uns sein. Der letzte Antrag auf ein WM wurde von der Richterin abgelehnt. Er hat also trotzdem sehr großzügigen Umgang. Über Ihre Tipps bin ich sehr sehr dankbar. P.S. Vielleicht stelle ich diese Frage parallel auch der Rechtsanwältin in diesem Forum, denn ich möchte gern alles richtig machen und keinen weiteren Stress. Herzliche Grüße Alexandra
Hallo, da Sie ein gemeinsames Sorgerecht haben, müssen auch beide Parteien dem Aufenthalt in der Kureinrichtung zustimmen. Ihnen beleibt evtl. nichts anderes übrig, den Wunsch der Kur gerichtlich einzufordern.
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