Frage: rechtliche Frage

Hallo! Ich habe zwei frühchen, die in unterschiedlichen Krankenhäusern zur Welt kamen. Vieles war grundverschieden. In einem KH durfte man nur 3 mal am Tag zu bestimmten Besuchszeiten kommen, bei dem anderen zu jeder Tages- und Nachtzeit. Bei dem einem KH wurde auch kein Frühchen ohne Ohrenuntersuchung nach Hause gelassen. Wie ist die rechtliche Grundlage? Kann ich z.B. daraug bestehen, mein Kind zu sehen wann ich will?Oder dürfen mir die Ärzte verbieten mein Kind ohne Ohrenuntersuchung mit nach Hause zu nehmen? Und vorallem, warum gibt es in manchen Krankenhäusern diese magische 2500g-Grenze wo niemand drunter entlassen wird? Liebe Grüße Nina

Mitglied inaktiv - 20.11.2003, 21:21



Antwort auf: rechtliche Frage

Grundsätzlich haben die Eltern als gesetzliche Vertreter das sogenannte Aufenthaltbestimmungsrecht, d.h. allein die Eltern entscheiden, ob ihr Kind entlassen wird oder nicht. Allerdings haben die Eltern auch die Pflicht, Ihrem Kind nicht zu schaden. Wenn also der verantwortliche Arzt überzeugt ist, dass eine Entlassung dem Kind schaden würde, hat er nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, - in letzter Konsequenz - eine amtsrichterliche Entscheidung zu beantragen, ob den Eltern das oben geannte Recht vorübergehend entzogen wird. Der Amtsrichter wird das in der Regel tun, wenn ihm die ärztlich Begründung vernünftig erscheint. Er kann, muß aber nicht, die Eltern vorher anhören. Natürlich sollte dieser Weg nur im extremen Ausnahmefall beschritten werden. Ärzte sollten in der Lage sein, Eltern von der Notwendigkeit des stationären Aufenthaltes zu überzeugen, wenn sie selbst davon überzeugt sind. Das Entlassen gegen Unterschrift der Eltern, dass sie die Verantwortung übernehmen, halte ich persönlich für eine zweifelhafte Lösung. Wenn die Entlassung wirklich gefährlich ist, entbindet sie den Arzt nicht von seiner Verantwortung. Wenn sie nicht gefährlich ist, handelt es sich (aus meiner Sicht) um den Versuch einer juristischen Vorteilserschleichung. Man unterschreibt ja auch nach einem Autounfall nicht, dass man die Schuld trägt. Fragen Sie im Zweifel Ihren Arzt doch einfach, warum eine Entlassung risikoreich ist und lassen sich die Risiken benennen. Stellen Sie ihm auch konkret Ihre Möglichkeiten der Betreuung dar. Häufig hängt die Entlassungsentscheidung nämlich auch davon ab. Ökonomische Vorteile hat ein Krankenhaus nach dem neuen Abrechnungssystem ("DRG") übrigens nicht von einer langen Verweildauer, sondern eher Nachteile, da im Gegensatz zur alten Abrechnung nach Bundespflegesatz nicht die Behandlungstage sondern der Fall als solcher (z.B. Frühchen mit Geburtsgewicht zwischen 1000 und 1250 g ohne Operation) bezahlt wird. Falls also ökonomische Überlegungen eine Rolle spielen (was ich aus meiner früheren Erfahrung als Stations- und Oberarzt nicht bestätigen kann), dürfte in Zukunft eher die Gefahr bestehen, dass die Frühchen zu früh entlassen werden.

von Prof. Dr. med. Gerhard Jorch am 21.11.2003