Meine schwester hat am14.02.2003 per kaiserschnitt entbunden,war aber erst in der 30.woche.wie ist das nun mit dem mutterschitzgeld ind erziehungsgeld.das muß ja umgehend beantragt werden,oder?was ist der erste schritt was sie machen muß
Mitglied inaktiv - 17.02.2003, 11:12
Antwort auf:
frühchen
Für das Mutterschutzgeld muß sich nur beim AG melden das kommt dann automatisch. Also Schrieb von der KK.
Antrag für Erziehungsgeld bekommt sie bei der Gemeinde.
Beim Arbeitsamt anrufen da bekommt sie dann den Antrag fürs Kindergeld.
Ach ja unbedingt vom Krankenhaus Frühchenbescheinigung geben lassen dann gibts verlängerten Mutterschutz.
LG
Birgit mit Leon (30+5) und alles Gute für das Kleine
Mitglied inaktiv - 17.02.2003, 13:29