hallo dr. jorch, eine frage die mich sehr beschäftigt. ich habe seit 14. ssw ein hämatom und nicht gerade klein. was auch immer mal wieder heftigst geblutet hat, nun seit 3,5 wochen hab ich zum glück keine blutungen mehr gehbat. die ärzte sagten mir von anfang an, daß die gefahr für ein efehlgeburt sehr hoch wäre, und selst wenn ich dieses risiko überwunden hätte, besteht die gefahr einer frühgeburt. mein fa sagte mir, bis zur 28. ssw müsse ich es auf jeden fall schaffen, dann wäre das kind überlebensfähig. ich hab aber nun im internet auch schon von frühchen gelesen die bereits in der 26. ssw oder sogar in der 24. ssw geboren wurden und das ganze auch ohne schäden überlebt haben. nun würde ich gerne mal wissen, ab wann sind denn die ärzte verpflichtet den frühchen medizinisch zu helfen. gibt es dafür irgendwelche grundsatzregeln die dann für alle gelten. also das man sagt, daß kind muß mind. soundsoviel gramm wiegen, oder es muß mind die 24. ssw sein, oder sowas. wie sind denn da die regeln? und wie kommt es denn dann, daß mein fa sagt, es müsse mind. die 28. ssw erreicht werden? und ist die versorgung dann dtl.-weit gleich, oder gibt es unterschiede von region zu region vielleicht, wo es in dem ermessen der ärzte liegt, ob sie das kind medizinisch unterstützen demit es überlebt. wie ist das geregelt? und wie ist es wenn man sein kind schon in der 24. ssw bekommt, aber in einem kh ist wo keine frühchenstation ist? hat man dann pech, oder wird das kind dann gleich in die nächst beste kinderklinik gebracht? ich weiß, ganz viele fragen, aber es wäre schön, wenn sie mir da weiter helfen könnten. vielen dank und lg manja
Mitglied inaktiv - 06.01.2004, 10:48