Frage im Expertenforum Gestärkt durch die Kinderwunschzeit an Dr. Petra Thorn:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Teambby

Beitrag melden

Hallo, Ich bin jetzt in der 6ssw und arbeite als Reinigungskraft (reinige Treppenhäuser) Da ich komplett alleine arbeite, könnte ich da von meinem FA verlangen ein Beschäftigungsverbot zu bekommen? Da ich mega Angst habe das was passiert, da ich die Treppen ingesamt vier Mal hoch und runter laufe, die Wasser Kanister bzw Eimer trage und dann dieses ständige Gebücke usw. Dankeschön fürs lesen


Dr. Petra Thorn

Dr. Petra Thorn

Beitrag melden

Liebe Teambby, als Familientherapeutin kann ich keine verbindliche rechtliche Auskunft erteilen, ich würde Ihnen jedoch empfehlen, Ihre Arbeitssituation mit Ihrem Gynäkologen zu besprechen und zu fragen, ob Sie unter diesen Umständen krankgeschrieben oder freigestellt werden können. Herzliche Grüße und alles Gute für Ihre Schwangerschaft, Petra Thorn


Teambby

Beitrag melden

Ich bedanke mich ganz herzlich für ihre Antwort.


Pino

Beitrag melden

Also, soweit ich weiß, bräuchtest du dann ein betriebliches Beschäftigungsverbot. Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft macht der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung. Wenn sich auf der Basis dieser Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass dein Arbeitsplatz nicht schwangerengerecht ist, kann dich der Arbeitgeber entweder ins BV schicken oder woanders einsetzen, wo es sicherer für dich ist. Eine ärztliches BV bekommst du eigentlich aufgrund einer Diagnose. Es soll aber Ärzte geben, die das nicht so genau sehen. Versuchen kannst du es.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.