Mitglied inaktiv
Meine Tochter ist elf Monate alt und wird morgens noch von mir gestillt. Nun müßte ich mich einer Zahnbehandlung unterziehen, für deren Durchführung eine Röntgenaufnahme erforderlich ist. Ist es zwingend notwendig, deshalb abzustillen? Wie lange würden die Röntgenstrahlen denn Auswirkungen auf die Muttermilch haben bzw. könnte ich auch vorher auf Vorrat abpumpen und nach einigen Tagen weiterstillen? Vielen Dank für Ihren Rat Annette
Mitglied inaktiv
Hallo !! Du mußt nicht abstillen!! Ich habe heute morgen auch was wegen meinem Zahnarztbesuch nachfragen müssen...ich kopiere dir mal Biggis Antwort : Da ging es u.a. auch um Röntgen...>>Liebe Grüße Beate Biggis Antwort ::: Liebe Beate, Eine Zahnarztbehandlung und auch das Ausbohren einer Amalgamfüllung oder auch die Behandlung oder Entfernung eines Weiheitszahnes erfordert KEINE Stillpause und auch kein Abpumpen und Verwerfen von Milch. Ich zitiere dir aus „Arzneiverordnung in Schwangerschaft und Stillzeit" Schaefer, Spielmann, 6. Auflage 2001: „Erfahrungen. Organisches (Methyl)Quecksilber wird vor allem oral aufgenommen (z.B. aus belasteten Meerestieren), elementares Quecksilber vorwiegend per Inhalation (z.B. aus Zahnamalgam). Amalgam wurde schon vor über 1000 Jahren in China als Füllmaterial für Zähne benutzt (zitiert in Drexler 1998). Der Quecksilbergehalt in der Muttermilch erreicht unter normalen Ernährungsbedingungen und auch bei zahlreichen Amalgamploben keine toxischen Werte. Empfehlung für die Praxis: Die durch Amalgam hervorgerufene Belastung führt nach heutiger Erkenntnis nicht zu „Ausreißern" im Spektrum der Schwermetallprofile, die Konsequenzen wie das Abstillen erfordern. Auch eine Entgiftungsbehandlung ist nicht indiziert. Sie ist sogar kontraindiziert, da eine Mobilisierung des Schwermetalls zu einer stärkeren Belsatungd der Muttermilch führen könnte. Da andererseits Schwermetalle nicht unnötigerweise zugeführt werden sollen, sind Korrekturen von Amalgamplomben nur bei Beschwerden durchzuführen - und generelle Sanierungen auf die Zeit nach dem Stillen zu verschieben. Wo immer möglich sollte auf quecksilberhaltiges Amalgam verzichtet werden. Die Amalgamproblematik darf in keinem Fall zu einer „toxikologischen Krise" hochgespielt werden, die dann die Mutter-Kind-Beziehung in nicht gerechtfertigtem Umfang belastet." Es wird also nur vom Legen/Entfernen von Amalgamfüllungen in dieser Zeit abgeraten, wenn diese Behandlung nicht unbedingt erforderlich ist. Bereits vorhandene Amalgamfüllungen sollten in der Stillzeit ruhen, ist deren Entfernung dringend notwendig, sollte der Zahnarzt dies in jedem Fall unter Anlegen eines Spanngummis (Cofferdam) durchführen. Auch eine lokale Betäubung in der Stillzeit ist kein Problem. „Erfahrungen. Lidocain (z.B. Xylocain) geht selbst bei intravenöser Behandlung von Herzrhythmusstörungen nur in sehr geringer Menge in die Muttermilch über (siehe Abschnitt 4.4.10.). ... Eine interpleurale Dauerinfusion von Bupivacain (z.B. Carbostesin) 25 mg/Stunde führte zu Muttermilchkonzentrationen von maximal 0,45 Mg/ml. Im Serum des Säuglings war die Substanz nicht nachweisbar (Nachweisgrenze unter 0,1 Mg/ml). Toxische Symptome wurden nicht beobachtet (Übersicht bei Spigset, 1994). Daten zu anderen Lokalanästhetika liegen nicht vor. Es ist jedoch anzunehmen, dass auch Substanzen wie Articain (Ultracain) mit kurzer Halbwertszeit und hoher Plasmaeiweißbindung nur sehr geringe Konzentrationen in der Milch erreichen. Der heute übliche Adrenalinzusatz wirkt ohnehin einem Übergang in die Muttermilch entgegen. ... Empfehlung für die Praxis. Bei üblicher Anwendung (im Rahmen einer Zahnbehandlung oder kleiner chirurgischer Eingriffe) können Lokalanästhetika auch in der Stillzeit verwendet werden; dies gilt auch für die Kombination mit Adrenalin. Prilocain sollte gemieden werden, nach versehentlicher Applikation ist aber keine Stillpause erforderlich." Das Gleiche gilt für eventuelles Röntgen: „Röntgenuntersuchungen in der Stillzeit erfordern keine Stillpause, unabhängig davon, welches Organ untersucht wird. Dies gilt selbstverständlich auch für die Mammographie. Einschränkungen gelten lediglich für jodhaltige Kontrastmittel und für die Anwendung radioaktiver Isotope." Quelle: s.o. Informiere bitte deinen Zahnarzt, dass Du stillst, damit er beim nächsten Mal für die Betäubungsspritze das richtige Mittel wählen kann. Sollten nach der Behandlung Schmerzmittel erforderlich sein, so können auch diese so gewählt werden, dass weiter gestillt werden kann. Ich hoffe, die noch notwendigen Zahnarztbesuche werden nicht zu unangenehm. LLLiebe Grüße Biggi --------------------------------------------------------------------------------
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