Frage im Expertenforum Stillberatung an Biggi Welter:

Nach 3 Monaten wieder zur Arbeit

Biggi Welter

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Stillberaterin der La Leche Liga Deutschland e.V.

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Frage: Nach 3 Monaten wieder zur Arbeit

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich befinde mich in folgender Situation. Im März bekomme ich mein erstes Kind und muß 3 Monate nach der Geburt wieder zur Arbeit. Eigentlich wollte ich gerne stillen. Wenn ich dann wieder auf der Arbeit bin wollte ich absaugen damit das Kind tagsüber auch Muttermilch trinken kann. Da ich nun aber überhaupt keine Erfahrung habe babe ich nun einige Fragen. 1. Ist es möglich das das Kind tagsüber die Flasche nimmt und dann aber abends oder am Wochenende trotzdem noch die Brust nimmt? Oder ist das eher unwahrscheinlich. 2. Muß ich das Kind vorher an die Flasche gewöhnen? Wenn ja wie mache ich das? 3. Wie funktioniert das mit dem absaugen? Kann man das einmal oder zwei Mal täglich machen oder über mehrere Male auf den Tag verteilt? 4. Was für eine Pumpe würden sie empfehlen. Gehen nur elektrische oder tuen es auch manuele? Danke für ihre Antworten


Biggi Welter

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Liebe Rang, es lässt sich durchaus beides verbinden, "Zwiemilchernährung" nennt sich das dann. Dabei stillt die Mutter immer dann, wenn es ihr möglich ist, und während ihrer Abwesenheit erhält das Kind künstliche Milch (z.B. Pre, die der Muttermilch noch am nähesten kommt). Es gibt dabei zwei Möglichkeiten: Das Kind bekommt die Muttermilchersatz- nahrung NICHT aus einer Flasche sondern z.B. aus einem Becherchen. Hat den Vorteil, dass das Kind keine Saugverwirrung entwickeln kann. Hat den Nachteil, dass man das erst üben muss und leicht auch mal etwas daneben geht, wenn das Baby recht unruhig ist. Andererseits kann das Baby eine Flasche bekommen, und man achtet darauf, dass das Trinken aus der Flasche etwas erschwert wird. Man wählt einen Schnuller mit dem kleinstmöglichen Loch, er sollte eine breite "Basis" haben und so tief in Babys Mund eingeführt werden, dass es nicht auf dem "Nippel" des Saugers saugt, sondern wie an der Brust mit aufgeschürzten Lippen an der Basis des Saugers "angedockt" ist. Die Flasche wird möglichst waagerecht gehalten, gerade so schräg, dass Milch den Sauger füllt. Wenn das Baby beim Füttern möglichst im 45 Grad Winkel gehalten wird, dann kann die Schwerkraft nicht dazu beitragen, dass die Milch schnell aus der Flasche fließt. Das Baby muss sich dann auch etwas anstrengen und aktiv saugen, damit die Milch fließt - wie eben an der Brust. Auch eine Flaschenmahlzeit sollte gut 20 Minuten dauern! Auf diese Weise mit der Flasche gefütterte Säuglinge entwickeln viel seltener eine Saugverwirrung und akzeptieren die Brust weiterhin Das Kind kann etwa eine Woche vor Berufsbeginn an die Flasche oder den Becher gewöhnt werden. Was nun das Pumpen betrifft, so wäre es am besten, wenn Sie durch eine Stillberaterin vor Ort eine individuelle Pumpberatung erhalten könnten. Der Schlüssel zum erfolgreichen Abpumpen ist das Auslösen des Milchspendereflexes. Um den Milchspendereflex anzuregen hilft es, wenn die Frau sich in eine angenehme Umgebung zurückziehen kann, in der sie so wenig wie möglich gestört wird und sich entspannen kann. Das Einhalten eines Rituals beim Abpumpen und Konzentration auf das Baby (vor einem Foto des Babys oder neben dem Kind abpumpen) tragen dazu bei, den Milchspendereflex auszulösen. Wärmeanwendungen und Massage der Brust stimulieren den Milchspendereflex ebenfalls. Es hat sich bewährt, nach dem Schema 7 Minuten pumpen unterbrechen zum Massieren der Brust 5 Minuten pumpen massieren der Brust 3 Minuten pumpen, vorzugehen. Eine Brustmassage kann auch dazu beitragen den Fettgehalt der abgepumpten Milch erhöhen. Die besten Erfahrungen habe ich mit vollautomatischen, elektrischen Pumpen mit Doppelpumpset gemacht. Diese Pumpen sind von den Firmen Medela und Ameda erhältlich und können auch in Apotheken und Sanitätshäusern ausgeliehen werden. Bei den ersten Pumpversuchen werden Sie vermutlich nur relativ kleine Mengen (5 ml sind schon ein Erfolg) gewinnen können. Mehr als 30 ml zwei oder drei Mal täglich sollten Sie zunächst nicht abpumpen, da Sie sonst zu sehr in das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage eingreifst. Wenn Sie dann arbeiten, können Sie selbstverständlich mehr abpumpen, um die durch die Trennung ausgefallenen Stillzeiten ersetzen zu können. Falls möglich, legen Sie den Berufstart auf einen Mittwoch oder Donnerstag (vorausgesetzt Sie arbeiten von Montag bis Freitag), dann habt ihr nicht gleich eine ganze Arbeitwoche vor euch, sondern könnt nach zwei bis drei Tagen erst einmal verschnaufen. Als stillender Mutter stehen Ihnen in D und A bezahlte Stillpausen zu. Ich zitiere aus dem deutschen Mutterschutzgesetz, in dem auch die Stillpausen geregelt sind: "Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt. Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Fließband und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmassnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn und Gehaltsminderungen sind verboten." Manche Mütter nehmen diese Pausen zum Abpumpen, andere als zusammenhängende Zeit um später anzufangen oder früher zu gehen. Wenn Sie sich über das Thema Stillen und Berufstätigkeit noch weiter informieren wollen, ist zum Beispiel die Ausgabe 2/2000 (März) des "buLLLetin die andere Elternzeitschrift für den Still und Erziehungsalltag" (die deutschsprachige Zeitschrift der La Leche Liga) empfehlenswert. Sie beschäftigt sich unter dem Titel "Beruf und Berufung" mit dem Thema Stillen und Berufstätigkeit. Neben praktischen Tipps (Abpumpen, Aufbewahren von Muttermilch usw.) finden Sie in diesem Heft auch Erfahrungsberichte. Vielleicht ist der Inhalt dieses Heftes auch interessant für Sie. Das buLLLetin kann sowohl im Abonnement als auch als Einzelheft (buLLLetin Versand, Simone Kamer, Neumattstraße 20, CH3053 Münchenbuchsee oder auch beim Stillshop auf dieser Seite) bezogen werden. LLLiebe Grüße, Biggi


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