Frage im Expertenforum Stillberatung an Kristina Wrede:

MuschG

Frage: MuschG

Mitglied inaktiv

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Liebes Team der Stillberatung, wenn mein Sohn 1 Jahr ist, gehe ich wieder arbeiten. Wenn ich ihn dann noch morgens, abends und nachts stille, gilt doch das MuSchG für mich, oder ? Ich bin Beamtin. Ist es richtig, dass ich dann nachts nicht arbeiten brauche. Ich mache mir jetzt schon Gedanken. Mein Sohn ist abends und nachts ein richtiger kleiner "Schluckspecht" :-). Danke für Ihre Antwort ! Ich wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest !!!


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Liebe Mamiyvonne, das Gesetz selber sagt folgendes, unter §8: "(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden." Umstritten ist seit Erscheinen des Gesetzes, wie LANGE die Stilldauer "gilt". Zur Auslegung gibt es einen Kommentar, der -wenn ich das richtig verstanden habe - so eine Art Gesetzesauslegung darstellt, nach der man sich in der Regel richtet, der aber auch anfechtbar ist. Den Inhalt des Kommentars kenne ich leider nicht. Nach meiner Erfahrung ist das immer auch ein bisschen Ermessenssache der jeweiligen Personalbeauftragten in der Firma bzw. dem Amt. Ich denke, dass du dich vielleicht darauf einigen kannst, dass du keine Stillpausen während der Arbeitszeit tagsüber beanspruchen möchtest, dafür aber für einen Zeitraum X darum bittest, von den Nachtschichten befreit zu werden. Lieben Gruß und ebenfalls frohes Weihnachtsfest! Kristina


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