Mitglied inaktiv
Hallo Herr Bluni, ich arbeite in einer Grundschule, wo die Kinder auch Mittagessen bekommen und wir auch mithelfen beim Abräumen und in der Küche. Unsere Kinder sin zwischen 6 und 10 jahren. Sollte ich mit meiner FÄ sprechen und auf Zytomegalie testen lassen, wo kann ich nachlesen, ob bei negativen Antikörpern ein Berufsverbot verhängt wird, oder ich weiter arbeiten darf. Bin heute 6+0! Außerdem wollte ich noch wissen, ob ich ein Zeckenschutzspray verwenden darf, die Inhaltsstoffe sind: Aqua,Extrakte aus der Zitruspflanze,Aloe Vera, Cocos Nucifera, Urea, SorbitolAllantoin, Geraniol. Vielen Danke für ihre Antwort Nicole
Hallo Nicole, 1. für Mitarbeiterinnen von Kindergärten, Kinderhorten, Grundschullehrerinnen oder Mitarbeiterinnen mit anderer Ausrichtung in solchen Einrichtungen gelten für die Schwangerschaft praktisch ähnliche Empfehlungen und Vorschriften. Allgemein sind sie im Mutterschutzgesetz niedergeschrieben: http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html Für die werdende Mutter von Bedeutung sind hier vor allem die folgenden Infektionskrankheiten: •Röteln •Zytomegalie •Ringelröteln •Windpocken Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber, der/die sicher weiß, wie hier im Interesse der werdenden Mutter und ihres Kindes zu verfahren ist. Auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html finden Sie darüber hinaus weiterführende Informationen. Selbstverständlich sollte am besten schon vor Eintritt der Schwangerschaft sichergestellt sein, dass der Impfschutz gegenüber den wichtigsten Erkrankungen vorhanden ist. Das Amt für Arbeitsschutz in NRW schreibt dazu in seinen Informationen folgendes: "Schwangere Erzieherinnen, Kindergärtnerinnen ohne Antikörperschutz sollen keinen beruflichen Umgang mit (Kleinst-)Kindern bis zum dritten Geburtstag (d. h. dem vollendeten dritten Lebensjahr) bzw. keinen Umgang mit bekanntem CMV-Ausscheider (Ausscheider des Cytomegalie-Virus) haben. Eine Beschäftigung mit älteren Kindern ist möglich nach einer intensiven Beratung/Unterweisung durch den Betriebsarzt/Arbeitsmediziner und konsequenter Expositionsprophylaxe . Das heißt, keine Begleitung der Kinder beim Toilettengang o.ä., keine Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Enge und häufige Körperkontakte (z.B. Küssen) sollen gemieden werden. Nachzulesen unter http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%264671%26%26;;%26ARB%26 Theoretisch kann hier auch, wenn keine Vorsichtsmaßnahmen möglich sind, ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden. 2. bei dem Zeckenmittel sind nicht alle im Handel erhältlichen Produkte erlaubt. Insofern wäre es sinnvoll, wenn Sie einen Handelsnamen hätten und sich damit dann an unseren Experten für Medikamente in der Schwangerschaft, Herrn Dr. Paulus, wenden Er hat übrigens hier bei rund-ums baby.de auch ein Forum zu solchen Fragen. Die Adresse ist http://www.rund-ums-baby.de/med_schwangerschaft/ VB
Mitglied inaktiv
Habe weiter unten schon dazu Stellung genommen,aber ich arbeite in einem Kiga und darf wegen fehlender Immunität gegen Zytomegalie (habe ich testen lassen) keine Kinder wickeln.So darf ich normal weiter arbeiten,soll aber die üblichen Hygienevorschriften einhalten(Hände öfter waschen usw.).So war zumindest die Aussage meines Betriebsarztes.
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