Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

zu wenig Fruchtwasser

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: zu wenig Fruchtwasser

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Hallo, ich war gestern aufgrund von bräunlichen Schmierblutungen im KH. Dort stellte man dann fest, dass ich zu wenig Fruchtwasser habe. Wieviel genau weiß ich nicht. Sie hat zwar einen Teil des Raumes ausgemessen, aber die Zahlen habe ich nicht gesehen. Ich bin in der 15. SSW (heute) und Ende Jan. hatte ich den letzten Termin, wo alles gaaanz normal war. Genug FW und Baby ging es bisher immer gut! Gestern konnte man sehen, dass das Baby nicht wirklich viel Platz hat um sich zu bewegen. Die Plazenta ist recht groß und ragt in den Raum des Babys rein. Das Kind lag Bananenförmig in seiner Fruchtblase! Ich soll mich nun schonen und Montag direkt zum Frauenarzt! Das Baby war glaube ich SSL 7,8 oder so, ich weiß nicht, ob das die richtige Norm hat. Herz schlägt und bewegt hat es sich auch, allerdings bedingt. Der Oberarzt hat dann einen Abstrich gemacht, ob ich FW verliere, negativ. Soweit man sehen konnte, geht es dem baby lt. arzt auch gut, aber keine Garantie. Ich habe nun unheimliche Angst, dass ich mein Baby verlieren könnte. Ich habe Angst, dass es krank sein kann. Ich weiß nicht, was ich machen soll. Kann ich dem Kind helfen? Ist das normal ? Kann sich das FW wieder erholen? Kann es an der Lage des Kindes gelegen haben? Sie hat allerdings eine ganze Zeit geschallt und überall geguckt. Vielen Dank schon mal im Vorraus Vielen Dank


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. generell lässt sich eine verminderte Menge an Fruchtwasser (Oligohydramnion) im letzten Schwangerschaftsdrittel in 3-5% aller Schwangerschaften nachweisen. Deshalb kann sich häufig schon mit einer ausreichenden Trinkmenge der Frau die Fruchtwassermenge verbessern, sofern es für die verringerte Fruchtwassermenge keine anderen Ursachen gibt. Deshalb muss ein Oligohydramnion nicht gleich auf eine Störung des Kindes hindeuten. Es bedeutet jedoch, dass der Befund sonographisch kontrolliert wird. Und bei Unklarheiten oder anderen Hinweiszeichen, sollten dann je nach Bedarf neben einer verminderten Funktionsleistung des Mutterkuchens auch Entwicklungsstörungen, Fehlbildungen oder genetische Störungen ausgeschlossen werden. Dazu gehört dann auch die Doppleruntersuchung per Ultraschall, um eine Minderfunktion der Plazenta auszuschließen. Im zweiten Drittel findet sich ein Oligohydramnion nur in 0,2% der Schwangerschaften. In diesen Fällen findet man in 5-10% Chromosomenstörungen und in den überwiegenden Fällen Nierenanlagestörungen. Insofern sollten Sie immer die individuelle Einschätzung Ihrer Ärztin/Arzt abwarten und dann schauen, was die ggf. durchgeführte, spezielle Ultraschalluntersuchung erbringt. 2. Mit Hilfe der Ultraschalldiagnostik können eine Vielzahl von Fehlbildungen oder Erkrankungen des Kindes erkannt und vor allem auch ausgeschlossen werden. Andererseits muss jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass auch bei moderner apparativer Ausstattung, größter Sorgfalt und umfassenden Erfahrungen des Untersuchers nicht alle Fehlbildungen oder Erkrankungen erkannt werden können. Das Übersehen oder Verkennen einer Fehlbildung kann auch dadurch zustande kommen, dass bei bestimmten Begleitumständen (z.B. fettreiche Bauchdecken, Fruchtwassermangel, ungünstige Lage des Kindes) die Unterersuchungsbedingungen erschwert werden. Auch sind mit Ultraschall erkennbare Befunde nicht immer eindeutig in ihrer Bedeutung einzuordnen. Die vorgegebenen Untersuchungsprogramme, vor allem zwischen der 20. und 22. Schwangerschaftswoche, sind bei Reihenuntersuchungen von gesunden Schwangeren ohne erkennbare Risiken (Screening) zwar auf das Erkennen von Anomalien und Fehlbildungen ausgerichtet, aber letzten Endes aufgrund des vorgegebenen Zeitrahmens doch wieder orientierender Art. Das Ultraschall-Screening darf daher nicht als Fehlbildungsdiagnostik missverstanden werden. Vielmehr muss die Möglichkeit, dass weniger auffällige Befunde im Einzelfall übersehen werden können, von vornherein in Betracht gezogen werden. Dazu gehören z.B. kleinere Defekte wie ein Loch in der Trennwand der Herzkammern, eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Defekte im Bereich der Wirbelsäule (Spina bifida) sowie Finger- oder Zehenfehlbildungen. Zu beachten ist, dass jede Schwangerschaft mit einem sog. Basisrisiko von 2-4% für Fehlbildungen und Erkrankungen des Kindes belastet ist, dabei entfallen etwa 1% auf schwerwiegende Fehlbildungen. Dieses Basisrisiko ist bei einer insulinpflichtigen Zuckerkrankheit der Schwangeren oder auch bei Mehrlingen erhöht. Ein Ausschluss von Chromosomenanomalien per Ultraschall als Alternative zu einer invasiven Diagnostik (Fruchtwasserpunktion, Chorionzottengewebsentnahme oder Nabelschnurblut) ist nur beschränkt durch den Nachweis von charakteristischen, aber nicht obligatorisch vorhandenen Hinweiszeichen auf Chromosomenanomalien möglich. Ein Fehlen dieser typischen Befunde kann das Risiko für ein Kind mit Chromosomenanomalien (z.B. Down-Syndrom) zwar mindern, aber nicht ausschließen VB


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