Mitglied inaktiv
Sehr geehrter Herr Dr.Bluni, ich bitte herzlich um Ihre Meinung zum sogenn. "Wunschkaiserschnitt". Ich bin seit heute in der 12. Woche, habe also noch viel Zeit, traue mich aber langsam und vorsichtig als "wirklich schwanger" ernst zu nehmen und grenzenlos zu freuen. Ich bin 38, erstmals schwanger nach Hormonbehandlung, alles gut soweit. Die Gründe für meine Frage nach Ihrer Meinung: Meine Mutter und meine Großmutter leiden beide seitdem sie ihr erstes Kind geboren haben an einer äußerst belastenden Harn- und Stuhlinkontinenz. Ich selber habe seit meinem 18. Lj. ab und zu mit dem ererbten Hämorrhoidalleiden zu kämpfen, obwohl ansonsten äußerst straffes Bindegewebe (Sportlerin, Reitsport). ur Zeit übrigens auch, vermutlich Hormonbedingt. Zudem kommt, daß ich jedes Jahr in der Grundschulstufe unserer Sehbehindertenschule mindestens ein bis zwei Kinder kennenlerne, die durch Hypoxie während natürlicher Geburt hochgradig Lern- und Sehbehindert sind. Ich möchte noch anfügen, daß ich keine Angst vor Schmerzen habe und als eingefleischter "Öko";-) die Geburt als wichtiges, von der Natur schon so gedachtes Ereignis ansehe. Dennoch halte ich den geplanten, gewünschten Kaiserschnitt nach eingehendem Studium vieler Veröffentlichungen (pro/kontra) für die für mein Kind sicherere Variante. und vielleicht könnte ich dem leidigen "Fluch" der Stuhlinkontinenz so entkommen. (letzteres ist nun wirklich nicht Hauptgrund, ich würde mir ein paar Finger abhacken, wenn es dem Kind guttun würde;-)) herzliche Grüße und vielen Dank. M.
Hallo, 1. so sehr ich Ihre Ängste verstehen kann, ist es ganz bestimmt empfehlenswert, wenn Sie sich im Verlaufe der Schwangerschaft hier noch einmal professionellen Rat einholen, was diese Ängste angeht und wie es um die Vor- und Nachteile des "Wunschkaiserschnitts" denn so steht. 2. was den Wunsch nach einem primären Kaiserschnitt angeht, steht man dem unter Beachtung der notwendigen Aufklärung immer offener gegenüber und noch wird dieses wohl auch durch die Krankenkassen (noch) stillschweigend geduldet. Und dieses auch bei doch deutlich höheren Kosten gegenüber einer Spontangeburt und zu Lasten der anderen Beitragszahler(innen) einer Krankenversicherung. Jedoch gibt es hier seitens der Versicherungswirtschaft auch noch keine klare Leitlinie. Was den planmäßigen Kaiserschnitt auf Wunsch angeht, der ohne eindeutige Indikation anstatt einer Spontanentbindung erfolgen soll, kann man dazu folgendes ausführen: Ein solcher Wunsch ist nicht verwerflich, und in der letzten Zeit ist diese Frage und dieses Bedürfnis der Frauen in der Fachwelt ein häufig diskutiertes Thema. Die Wunschsectio ist strafrechtlich und zivilrechtlich trotz fehlender medizinischer Indikation bei ordnungsgemäßer, intensiver Aufklärung der Schwangeren nicht sittenwidrig und daher rechtmäßig. Zu dieser Aussage gelangte Prof. Klaus Ulsenheimer in seinem Beitrag zur rechtlichen Würdigung eines solchen medizinisch nicht indizierten Eingriffs auf der gemeinsamen Tagung der bayerischen und österreichischen Frauenärzte in München. Dabei sind allerdings besonders hohe Ansprüche an die Einsichtsfähigkeit der Schwangeren zu stellen, weil es sich hier zunächst um eine nicht mit einem Heileingriff zu rechtfertigende Körperverletzung handelt. Aus juristischer Sicht gilt grundsätzlich: Je schwächer die medizinische Indikation, desto intensiver muß die Aufklärung des Patienten sein. Sicher vertreten mittlerweile viele der renommierten Fachvertreter die Ansicht, dass man dem Wunsch nach einem primären Kaiserschnitt unter der Voraussetzung der ausführlichen Risiken für die Patientin, nachgeben sollte und das hier nichts dagegen spricht. Es wäre allerdings sicher vermessen, alle Frauen jetzt nur noch per Kaiserschnitt zu entbinden - ganz der Devise einiger amerikanischer Fanatiker folgend: "preserve your love channel, take a cesarian". Zu deutsch: "erhalte Deinen Liebeskanal, lass gleich einen Kaiserschnitt machen" In wissenschaftlichen Untersuchungen wurde zwar nachgewiesen, dass der Kaiserschnitt den Senkungsbeschwerden vorbeugen kann, deshalb sollten aber nicht alle Frauen gleich auf den Kaiserschnitt zurückgreifen, auch wenn er nicht unbedingt indiziert ist. Über die Risiken sollte die Frau sich in der Klinik entsprechend aufklären lassen. Deshalb ist es empfehlenswert, dieses mit der Frauenärztin /Frauenarzt und so ab der 30. SSW auch mit der Entbindungsklinik abzusprechen. Nicht zu vergessen ist aber das für die Mutter erhöhte Risiko bei einem Kaiserschnitt: Nach der bayerischen Perinatalerhebung lag die Kaiserschnittletalität (Müttersterbefälle in ursächlichem Zusammenhang) in 1989 - 1994 bei 0,13 o/oo (Promille), die Letalität bei Vaginalgeburt bei 0,024 o/oo. Demnach war in diesem Zeitraum die mütterliche Sectio-Sterblichkeit bei vor dem Eingriff gesunden Schwangeren in dieser Erhebung um den Faktor 6-7 höher, als bei gesunden, vaginal entbundenen Frauen. Eine ganz aktuelle Studie zeigt im übrigen, dass Frauen nach einem Kaiserschnitt ein doppelt so hohes Risiko für eine Totgeburt haben. Und dieses unabhängig vom Grund für den Kaiserschnitt. VB
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