Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Schwangerschaft nach Fehlgeburt

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Frage: Schwangerschaft nach Fehlgeburt

Mitglied inaktiv

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Ich hatte am 30.4. eine AS wegen MA in der 9. SSW am 29.4. 1) Wie lange dauert es, bis die Mens wieder kommt? 2) Wie lange muss ich warten, bis ich eine neue Schwangerschaft versuche (habe es eilig, da ich schon 36 Jahre alt bin)? 3) Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, als 36jährige Erstgebärende ein krankes/behindertes Kind zu bekommen?


Dr. med. Vincenzo Bluni

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hallo Ludwina, 1. nach etwa 4-6 Wochen 2. entgegen der häufigen Empfehlung, nach einer frühen Fehlgeburt in jedem Fall eine Wartezeit von 3-4 Monaten einzuhalten, ist nach der Durchsicht der hierzu vorliegenden Literatur davon auszugehen, dass der zeitliche Abstand allein keine Einflussgröße für die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Fehlgeburt darstellt. Die Wahrscheinlichkeit eines positiven Verlaufs liegt nach einer Fehlgeburt bei etwa 85-90 Prozent. Deshalb scheint es nicht nur aus organisch-medizinischer Sicht, sondern sicher auch aus psychologischer Sicht - man bedenke die mögliche Trauerreaktion und den erneuten Kinderwunsch - sinnvoller zu sein, nach einer frühen Fehlgeburt - bis auf einige Ausnahmefälle - auf ein vorgegebenes Zeitintervall bis zu einer erneuten Schwangerschaft zu verzichten. 3.sofern kein besonderes familiäres Risiko für genetische Störungen oder Missbildungen vorliegt, die Frau nicht 35 Jahre oder älter ist und sie auch nicht schon vorweg ein entsprechendes Bedürfnis nach Informationen zur vorgeburtlichen Missbildungsdiagnostik äußert, würde sicher nicht generell zu einer weiterführenden Diagnostik geraten werden. Die Besprechung zu diesem Thema kann natürlich auch schon zu jedem Zeitpunkt vor diesem Alter stattfinden. Ist die schwangere Frau 35 Jahre oder älter und/oder gibt es ein familiäres Risiko für genetische Erkrankungen oder Missbildungen, sollte man mit ihr bei Kinderwunsch oder zu Beginn einer Schwangerschaft schon über die damit verbundenen Risiken für Mutter und Kind sprechen und dazu gehört eben auch das Thema Pränataldiagnostik inklusive der Möglichkeit einer genetischen Beratung. Über die nicht invasiven Verfahren der Pränataldiagnostik, wie z.B. die Nackentransparenzmessung, das Ersttrimeesterscreening oder den Triple-Test sollte man, sofern gewünscht, ebenso mit der Schwangeren/ dem Paar sprechen, wie auch über die invasiven Verfahren, wie Amniozentese (Fruchtwasserpunktion) oder Chorionzottenbiopsie. Dazu gehört dann auch die individuelle Information über mögliche Konsequenzen und Risiken, so dass die Eltern den Sachverhalt gut nachvollziehen können, um ihnen die Möglichkeit zu geben, dann eine eigene Entscheidung für oder gegen eine weiterführende Diagnostik zu treffen. Das Risiko für die Geburt eines Kindes mit einer Trisomie 21 ("mongoloide Störung" oder Down-Syndrom) liegt bei einer 25jährigen (keine familiäres Risiko vorausgesetzt) bei 1: 1352, bei einer 30jährigen bei 1:895,bei einer 32jährigen 1:659, bei einer 36jährigen bei 1:280, bei einer 38jährigen 1: 167 und bei einer 40jährigen bei 1:97. Ebenso steigt bei einer Frau ab dem 35. Lebensjahr das Risiko für schwangerschaftsspezifische Komplikationen, wozu auch Fehlgeburten gehören, an. Das Risiko einer Fehlgeburt infolge einer Fruchtwasserpunktion oder einer Chorionzottenbiopsie liegt in etwa bei 1:100, was dem Risiko einer 40jährigen für die Geburt eines Kindes mit einem Down-Syndrom entspricht. Wenn die Frau/die Eltern sich gegen eine invasive Diagnostik wie der Amniozentese oder Chorionzottenbiopsie zum Ausschluss einer Trisomie oder ähnlicher Chromosomenstörungen entscheiden, weil sie das Risiko z.B. für eine Fehlgeburt nicht eingehen möchten, dann ist der Frau (insbesondere, wenn sie älter ist, als 35 Jahre) in erster Linie die Messung der Nackentransparenz oder das Ersttrimesterscreening zwischen der 11.+14. SSW zu empfehlen. Auf den Triple-Test muss man zumindest hinweisen, dass es ihn auch gibt. Hier ist also zunächst die ausführliche Information der jeweiligen Methoden im Vordergrund stehend. Die Entscheidung selbst kann aber nur das betroffene Elternpaar selbst fällen. VB


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank für die ausführliche, informative Antwort!


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