Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Schwangere Helferin darf Röntgen?

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Schwangere Helferin darf Röntgen?

Sheera

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Guten Tag, ich bin etwas Zwiegespalten. Am Montag habe ich einen sst gemacht der poitiv War. Noch am selben Tag ging ich zu meinem FA und erfuhr das ich etwa in der 5. Woche schwanger bin. Ich wollte es genau wissen da ich Zahnarzt Helferin bin und sicher sein wollte bevor ich es meinem chef sage. Als ich mit meinem Arzt darüber sprach, meinte dieser, das es eigentlich kein Problem geben sollte, da ich trotz Schwangerschaft Röntgen darf etc. Nun bin ich ziemlich verwirrt. Darf ich als schwangere Zahnarzt Helferin Röntgen? Ich fange am 04.01 wieder an zu arbeiten und habe erst am 07.01 einen Termin wo ich meine Unterlagen bekommen soll. Wie sollte ich mich jetzt am besten verhalten? Vielen Dank


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, Die seit dem 1.7.2002 geltende Röntgenverordnung sieht für schwangere zahnmedizinische Fachangestellte kein generelles Beschäftigungsverbot mehr vor. Jedoch ist natürlich jeder entsprechender Arbeitgeber gehalten, hier eine Einschätzung zur Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und sich beim Vorgehen auch an den gesetzlichen Vorgaben zu orientieren. Um die Berufschancen von Frauen in radiologischen Einrichtungen oder Einrichtungen mit Röntgengeräten (Radiologinnen oder eine MRTA) zu erhöhen, wurde ca. 2002 die Röntgenverordnung verändert und gelockert. Darin enthalten ist, dass Fachangestellte in der zahnmedizinischen Praxis nicht mehr prinzipiell ein Beschäftigungsverbot erhalten. Dabei muss sich der Praxisinhaber an die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Überwachungs- und Dokumentationsmaßnahmen halten, welche den Einsatz im Kontrollbereich der Einrichtung praktisch unmöglich machen. Unter der Adresse von Zahnheilkunde/Management/Kultur gibt es zu diesem Themenkomplex eine sehr lesenswerte zweiteilige Berichterstattung. http://www.zmk-aktuell.de/management/recht/story/rechtliche-probleme-bei-schwangeren-zahnmedizinischen-fachangestellten.html Liebe Grüße VB


Cojote

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Ja darfst du,du stehst ja hinter der schutztür. Allerdings darfst du nicht mehr am stuhl arbeiten,aber Rezeption. Allerdings nur wenn der AG von der schwangerschaft weiß.


Cojote

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Die meisten Zahnärzte erstellen ein sofortiges beschäftigungsverbot.


Sheera

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Bei uns gibt es bei den normalen Zahnfilmen keine Schutztür wir haben nur einen Schalter zum auslösen an der Wand.


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