Mitglied inaktiv
Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit beschäftige ich mich schon länger mit dem Thema "Ringelröteln". Ich bin nicht immun gegen Ringelröteln und durfte in der Schwangerschaft viele Wochen nicht arbeiten, weil in meinem beruflichen Umfeld Ringelröteln umgingen. Mitlerweile bin ich in der 34. Woche, der Mutterschutz hat begonnen. Anfang dieser Woche erfuhr ich, dass im KIGA meiner Tochter ein erster Ringelrötel-Fall aufgetaucht ist. Das Kind ist in einer anderen Gruppe, meine Tochter hatte in der ansteckenden Zeit auch schon einmal Kontakt zu ihm. Meine konkrete Frage ist: darf ich meine Tochter weiter in den KIGA schicken oder sollte ich sie besser die nächsten sechs Wochen zu Hause lassen? Was kann jetzt im letzten Teil der Schwanger- schaft noch passieren? Was ist, wenn das ungeborene Kind kurz vor Geburt Ringelröteln bekommt oder wenn es kurz nach der Entbindung daran erkrankt? Wenn es nicht sein muss, würde ich meine Tochter ungern die nächsten Wochen von ihren Freunden fern halten (Problematik betrifft ja auch die nachmittäglichen Kontakte!!!!!). MfG Anne
Liebe Anne, 1. der Erreger der Ringelröteln ist das Parvovirus Typ 19.Nicht zu verwechseln mit dem Rötelnvirus, das die Röteln verursacht. Fetale Komplikationen treten hauptsächlich bei mütterlicher Infektion gegen Ende des 1. Trimenons und im 2. Trimenon auf. Hierzu gehören Wassereinlagerung (in ca. 10-15% der akut infizierten Schwangeren) und in seltenen Fällen eine Fehlgeburt. Sollte die Schwangere Kontakt zu einer Person mit Ringelröteln gehabt haben, sollte bei der betroffenen Schwangeren der Titer bestimmt werden, wenn er negativ ist, sollte er nach 2-4 Wochen aber noch mal wiederholt werden. Im Falle einer Ansteckung der Schwangeren, sollte sie den Titer abwarten, denn der kann eine genauere Aussage über ihre Abwehrlage geben. Im letzten Teil der Schwangerschaft sind kaum mehr Folgen für das Kind zu erwarten. Das Intervall zwischen mütterlicher Infektion und der der kindlichen Komplikation kann zwischen 2 bis 17 Wochen variieren, beträgt aber in 80% zwei bis vier Wochen. Eine Impfung gibt es in diesem Fall nicht. Hat die Schwangere nachgewiesenermaßen Immunität dann hält diese erfahrungsgemäß zeitlebens an. Wichtig: es sind keine eigentlichen Fehlbildungen, wie bei der Rötelninfektion, die hervorgerufen werden, sondern .es kann beim Kind infolge der Ringelrötelninfektion zu extremer Blutarmut kommen. Dieses kann dazu führen, dass Blutübertragungen beim Ungeborenen notwendig werden. Im Fall einer Infektion sind über mehrere Wochen engmaschige Ultraschallkontrollen durch einen entsprechend erfahrenen Pränataldiagnostiker sinnvoll, um zu sehen, ob es zu Wassereinlagerungen beim Kind kommt. 2. das Kind sollte in der betreffenden zeit aus dem Kindergarten bleiben. VB
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