Frage: Lehrerin und Schweinegrippe

Hallo, ich habe eine für mich sehr wichtige und dringende Frage bezüglich der Schweinegrippe. Ich bin Grundschullehrerin und wurde nach akuten Schweinegrippefällen für je 10 Tage freigestellt. Nun wurden die Meldepflicht der neuen Grippe und die generelle Testung bei möglichen Fällen abgeschafft, so dass niemand weiß, ob Kinder an der Schweinegrippe erkrankt sind. Ich würde mir ohne Schwangerschaft wenig Sorgen machen, aber ich bin nun einmal schwanger... Ich weiß, man könnte sich impfen lassen (mit oder ohne Verstärker), was aber, wenn ich das grundsätzlich ablehne? Ich bin in der Schule besonders gefährdet (insebsondere, da sie im Brennpunkt liegt), möchte mich aber nicht impfen lassen. Gibt es eine Möglichkeit ein Beschäftigungsverbot zu bekommen? Wegen fehlendem Rötelschutz geht das ja auch... Ich wäre froh, wenn diese Frage endlich geklärt wäre! Ich habe auch Interesse an Erfahrungen anderer... Vielen Dank im Voraus!!!

Mitglied inaktiv - 04.12.2009, 21:00



Antwort auf: Lehrerin und Schweinegrippe

Hallo, ja, hier gibt es bei solchen Fällen und der aktuellen offiziellen Empfehlungen die Möglichkeit, ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 05.12.2009



Antwort auf: Lehrerin und Schweinegrippe

Das Problem ist ja, daß einige Kinder sicher die SG haben/hatten und es garnicht raus kommt. Meine Kinder und ich hatten z.B. die Symtome (leichte) die auch meine Freundin hatte. bei ihr wurde SG anchgewiesen, wir wunden nicht getestet also erfuhren wir nicht, ob dasw as wir hatten tatsächlich SG war. Ich habe also meine Tochter 4 Tage nach Beginn wieder in die Schule gehen lassen laut Attest vom Kinderarzt aber wenn es SG war wäre sie unter Umständen noch ansteckend gewesen. Die Symtome paßten zur SG aber der Verlauf war sehr leicht. Da es nicht in jedem Fall eine Feststellung der SG gibt ist es für manche (soe wie du) also eine Gefahr und im Grunde müßte man etwas tun können. Mal schaun, was Dr.Bluni sagt, ob es da ein BV geben kann. lG mf4

Mitglied inaktiv - 05.12.2009, 09:32



Antwort auf: Lehrerin und Schweinegrippe

Vielen Dank schon einmal für diese Information. Wer spricht das Verbot aus? Der Arzt oder der Arbeitgeber? Meine Ärztin hat vor ein paar Wochen nämlich gesagt, wenn ich solche Angst hätte, müsse ich mich halt impfen lassen. Eigentlich halte ich viel von der FÄ (habe auch mein erstes Kind "mit" ihr bekommen), aber das war eine für mich sehr unbefriedigende und nicht besonders hilfreiche Antwort. Danke!

Mitglied inaktiv - 05.12.2009, 15:34



Antwort auf: Lehrerin und Schweinegrippe

Ganz genau das war mein Problem!!! Meine FÄ sprach vor ein paar Wochen aber nur von der Möglichkeit zu impfen... Ich hoffe, ich kann sie doch noch überzeugen.

Mitglied inaktiv - 05.12.2009, 15:35



Antwort auf: Lehrerin und Schweinegrippe

Hallo, 1. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html 2. sicherlich wird keine schwangere Frau gezwungen werden können, sich zu impfen und die Tatsache, dass sie sich nicht impfen lässt würde wohl kaum ein berechtigtes Beschäftigungsverbot in Frage stellen. 3. Für das Bundesland NRW finden Sie unter folgendem Link zu genau diesem Thema genauere Hinweise: http://www.brd.nrw.de/BezRegDdorf/hierarchie/themen/Schule_und_Kultur/Personalverwaltung_fuer_Lehrerinnen_und_Lehrer/Mutterschutz_bei_beruflichem_Umgang_mit_Kindern_im_Schulbereich.php offensichtlich wird aber auch in dieser Frage jedem Bundesland die Freiheit gelassen, dieses selbst zu entscheiden und so haben einige Regionen für Lehrerinnen, die schwanger sind, eine Freistellung vom Arbeiten angeordnet. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 05.12.2009