Mitglied inaktiv
Ich bin schwanger, in der 27.Woche. Kurz vor der Schwangerschaft bekam ich Rückenschmerzen, die vom Rücken in die Rippen ziehen. Diese sind nun chronisch und auch Krankengymnastik und Massage brachten keine Besserung. Die Schmerzen treten fast ausschließlich nachts auf. Leider verstärkt in den letzten Wochen, so dass ich nur noch ungefähr drei Std.schlafe und so tagsüber sehr erschöpft bin.Seit einer Woche bin ich nun krank geschrieben, fühle mich auch psychisch durch die Arbeit sehr belastet, weil Konflikte mit Vorgesetzten zunehmen. Meine Frauenärztin hat mich nun für eine weitere Woche krank geschrieben, meint aber, dass dies keine Gründe für eine Krankschreibung bis zum Mutterschutz wären. Ich fühle mich jedoch sehr belastet durch die ganzen Umstände und sehr erschöpft. Was meinen Sie dazu??
Hallo, die Frauenärztin hat schon völlig recht, dass es für das Krankschreiben schon Vorschriften gibt. Die belastende Situation am Arbeitsplatz erfahren ganz bestimmt sehr viele Frauen. Deshalb ist es aber noch lange nicht möglich, daraus den Anspruch auf eine langfristige Krankschreibung abzuleiten. Dafür müssten dann schon medizinisch eindeutige Gründe vorliegen, die dann ggf. ein Beschäftigungsverbot rechtfertigen könnten. VB
Mitglied inaktiv
Ich habe bei der Ärztin die Forderung auf einen Krankenschein ja nicht mit der psychischen Belastung begründet, die kommt nur erschwerend hinzu. Das Hauptproblem liegt in der Erschöpfung, die durch den wenigen Schlaf verursacht wird. An drei Tagen in der Woche bin ich zehn stunden unterwegs, da ich in zwei Jobs arbeite. Ich denke, dass ist Begründung genug, oder?? Ausserdem gibt es selbst für psychische Belastungen am Arbeitsplatz ein Beschäftigungsverbot, die der Gynäkologe ausstellen kann, oder??
Hallo, das Thema Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiß diskutiertes, nicht nur, weil es in der Fachliteratur und darüber hinaus auch für viele Frauenärzte und Frauenärztinnen zum Teil missverständlich geregelt ist: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorz. Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Dieses geht auch für einen begrenzten Zeitraum. Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/ sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen: Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten muss die Frage des weiteren Vorgehens mit dem Frauenarzt oder Frauenärztin erörtert werden. Unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Bader, wir darüber hinaus sicher noch weitere Auskünfte geben können. VB
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