Mitglied inaktiv
Hallo Dr.Bluni, wie würden Sie entscheiden? Ich bin in der 27.SSW und arbeite als Physiotherapeutin. Seit einer Woche geht es mir gesundheitlich nicht gut. Der Job ist mir wirklich zu anstrengend geworden,obwohl ich schon schwerere Arbeiten an Kollegen gegeben habe. Mein Bauch ist auf Arbeit ständig fest und angespannt mit ausstrahlenden Schmerzen in den Rücken. Ich habe das Gefühl, ich platze. Dazu kommt Übelkeit. Zu Hause entspannt sich der Bauch nach 1 - 2 Std. Ich habe meinen Gynäkologen aufgesucht und er meinte, es sind Wehen. Laut CTG ist alles ok ( ich bin früh zum Arzt, als ich noch nicht gearbeitet habe ) und der Muttermund ist geschlossen. Mein Gynäkologe hat mich für 2 Wochen "nur" krank geschrieben. Bin ich denn nicht aber ein "Fall" für ein Beschäftigungsverbot??? Die Beschwerden sind doch schwangerschaftsbedingt und nur auf Arbeit. Ich habe doch keine Grippe. Meine Gesundheit ist auf Arbeit gefährdet und wenn ich nach 2 Wochen wieder arbeiten gehen soll, ist ja mein Bauch auch weiter gewachsen und die Arbeit nicht weniger anstrengend. Vielleicht ist ja dann auch die Gesundheit meines Kindes gefährdet?! Meine Chefin und viele meiner Freunde waren echt empört über die Krankschreibung. Sie meinten, der Arzt hätte mir auf alle Fälle ein BV ausstellen müssen. Darf nur der Gynäkologe ein BV ausstellen? Kostet mich die Ausstellung des BV etwas? Vielen Dank im Voraus Sandra
Liebe Sandra, ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%261224%26%26;;%26ARB%26 Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB
Mitglied inaktiv
Hallo Sandra, ich wurde erst mal 1 Woche krank geschrieben, der Arzt hat dabei geschaut ob meine Beschwerden besser wurden. Als genau das der Fall war hat er mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Das hat 5 Euro gekostet. Ein BEschäftigungsverbot heißt aber nicht das du nicht mehr arbeiten darfst. Wenn dein Arbeitgeber dir einen anderen Arbeitsplatz anbieten kann (z.B sitzende Tätigkeit oder so) mußt du den annehmen. War bei mir aber nicht der Fall. LG Kerstin
Mitglied inaktiv
Hallo Kerstin, danke für die Antwort. meine Chefin kann mir keinen anderen Arbeitsplatz anbieten. Und sie plädiert sehr für ein Beschäftigungsverbot, weil sie weiß, dass unser Beruf anstrengend ist. Außerdem stehen beide Parteien auch finanziell besser da als mit einer Krankschreibung (wenn es über 6 Wo sind ) :) Ich werde sehen, wie es sich entwickelt. LG Sandra
Mitglied inaktiv
hallo! also solch ein BV kostet normalerweise nichts und ist auch günstiger für den arbeitgeber weil er 100% von der KK erstattet bekommt. rede mit deinem arzt und sag ihm das dein AG kein problem mit einem BV hat. viele liebe grüße Katja
Mitglied inaktiv
So wie ich dein Fall sehe ist das ein Fall für ein BV. Ein BV kostet nix. Ein BV kann auch vom Arbeitgeber aus gegeben werden nicht nur vom FA. Das Geld für den BV wird dem Arbeitgeber nur von der KK rückerstattet wenn es ein Kleinbetrieb ist. Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen. LG Ivonne
Mitglied inaktiv
Vielen Dank an alle für die Antworten. LG Sandra
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