smile-ever
Ich hatte 2010 eine Frühgeburt in der 32+1. Bereits im dritten Monat meiner Schwangerschaft setzte mein Chef mich so sehr unter druck, dass ich von meiner Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot bekam. In der Elternzeit arbeitete ich wieder bei dem besagten Chef und erlitt einen Burn-Out aufgrund des psychischen Stress. Daraufhin versuchte er mir zu kündigen, was aber nicht rechtens war. Nun überlege ich wieder schwanger zu werden, allerdings müsste ich im Juli wieder arbeiten und habe Angst, dass ich aufgrund der psychischen Belastung die Schwangerschaft nicht durchhalte. Heute habe ich die Helferin der Frauenärztin getroffen und sie meinte, dass ich unter diesen Umständen bestimmt kein Beschäftigungsverbot bekäme, sondern mein Chef mir eins ausstellen müsste. Dieser hofft aber darauf, dass ich einfach kündige, daher würde er mir niemals eins ausstellen. Ist es nicht so, dass mir eben aufgrund der Frühgeburt und des Burn-Outs sowieso ein Beschäftigungsverbot zustehen würde, da es eine Risikoschwangerschaft wäre? Liebe Grüße
Hallo, Ihre Vorgeschichte alleine stellt meines Erachtens keinen Grund dar für ein Beschäftigungsverbot. Dafür müssen schon bestimmte Voraussetzungen vorliegen und diese können Sie über unserer Stichwortsuche nachlesen. Ansonsten wenden Sie sich in dieser Frage doch bitte auch an unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB
smile-ever
Was ich vergessen habe. Zuden genannten Gründen habe ich eine beidseitige Hüft- und Kniedysplasie, was es für mich sicher nicht einfacher machen wird, da ich in unregelmäßigen Abständen Schmerzen in den Bereichen habe. LG
smile-ever
Das Beschäftigungsverbot wird aber doch von einem Arzt ausgesprochen, deshalb habe ich hier gefragt. Sie schreiben, dass die Vorgeschichte kein Grund für ein BV wäre. Die Frühgeburt und der Kaiserschnitt meines ersten Kindes und auch die psychische Vorbelastung sind aber doch alles Anzeichen für eine Risikoschwangerschaft.
Hallo, 1. das BV kann durch den Arbeitgeber, aber auch durch einen Arzt ausgesprochen werden. Das hängt aber von der Situation ab. 2. dass eine Frühgeburt in der Vorgeschichte für eine folgende Schwangerschaft ein Risiko darstellt, ist unzweifelhaft. 3. das alleine berechtigt aber noch lange nicht, ein individuelles BV auszusprechen. Am besten lassen Sie sich dazu durch Ihre Frauenärztin/Frauenarzt beraten und wenden Sie darüber hinaus -wie schon von mir vorgeschlagen - auch an unsere Juristin, Frau Bader. Liebe Grüße VB
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