Frage: frage übersehen??

Sie haben wohl meine Frage übersehen :-) kann ja mal vorkommen :-) lg manu

Mitglied inaktiv - 16.12.2009, 21:08



Antwort auf: frage übersehen??

Hallo, bitte verzeihen Sie, aber die Frage habe ich nicht übersehen, offensichtlich ist aber das Absenden nicht erfolgreich gewesen. Deshalb nun meine Antwort noch einmal: 1. unabhängig von der geringen Wartezeit nach der Geburt stellt diese Schwangerschaft berechtigterweise eine Einstufung als Risikoschwangerschaft dar. Die Tatsache, dass noch nicht einmal ein Jahr vergangen ist, bessert die Situation nicht unbedingt. 2. eine Vorgeschichte mit vorzeitigen Wehen oder einer Frühgeburt bedeutet für eine neue Schwangerschaft, dass das Risiko für vorzeitige Wehen inklusive Frühgeburtlichkeit erhöht ist, wobei wir dieses zahlenmäßig nicht allgemein gültig benennen können. Vor und in einer nachfolgenden Schwangerschaft ist deshalb die ausführliche Aufklärung und Information durch Ihre Frauenärztin/Frauenarzt über Ursachen, mögliche und sinnvolle Präventivmaßnahmen & Diagnostik umso wichtiger: Dazu gehören die Ausschaltung von Risikofaktoren wie Rauchen und eine rechtzeitige Sanierung der Zähne beim Zahnarzt, da eine Zahnfleischentzündung oder Karies das Risiko für Frühgeburtlichkeit und ein Untergewicht bei den Kindern bekanntermaßen erhöhen. Diese Sanierung der Zähne wird am besten vor der Schwangerschaft durchgeführt. In der laufenden Schwangerschaft ist es ratsam, das genaue Vorgehen zwischen Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt und Zahnärztin/Zahnarzt abzustimmen. In der laufenden Schwangerschaft ist es dann sinnvoll, eine bakterielle Besiedlung der Scheide auszuschließen und dieses ggf. durch PH-Wert-Kontrollen zu ergänzen. Die prophylaktische Einnahme von Magnesium kann zur Beruhigung der Gebärmutter beitragen. Um die 23. Schwangerschaftswoche kann das Ausmessen der Gebärmutterhalslänge im vaginalen Ultraschall Hinweise auf Frühgeburtsbestrebungen geben. Stimmen Sie das für Sie sinnvollste Vorgehen rechtzeitig mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ab. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 16.12.2009