Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo bin jetzt in der 14. SSW. Bin als Elektrikerin bei einer Leihfirma angestellt. In meiner Firma bin ich aber ständigem Tabakrauch ausgesetzt. Zudem ist mir im Moment alles zu anstrengend und bei jeder Kleinigkeit die ich mache bekomme ich Herzrasen. Ich leide auch schon seit 8Jahren an Herzrythmusstörungen. Nun meine Frage: bekomme ich deshalb ein sofortiges Beschäftigungsverbot oder kann mich die Leihfirma in eine andere Firma schicken zum Beispiel Büro... Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 14.03.2009, 13:22



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html 2. wie hier die genaue rechtliche Situation bezüglich des Rauchens ist und wie Sie am besten verfahren, kann ganz bestimmt unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby, Frau Bader, beantworten. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. Die Folgen des Rauchens für die Schwangere und ihr Kind sind ja hinlänglich bekannt und bei permanentem, wenn auch passiven Mitrauchen ist davon auszugehen, dass die Schwangere die Zigaretteninhaltsstoffe (und hier weniger das Nikotin, sondern insbesondere die auch krebsauslösenden Substanzen)inhaliert. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 14.03.2009



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