Mitglied inaktiv
Hallo! Seit 2 Wochen bin ich wegen Mobbings am Arbeitsplatz von meinem Hausarzt krankgeschrieben. Meinen Chef habe ich schon 4x um die räumliche Umsetzung gebeten; er kennt das Verhalten der mobbenden Person aber hat bisher noch nicht gehandelt. Bereits im Januar/Februar war ich wegen Mobbing 3 Wochen krank geschrieben. Nervlich halte ich mittlerweile gar nichts mehr aus und fange bei jeder Kleinigkeit gleich an zu . Jeden Morgen gehe ich bevor ich zur Arbeit fahre und ständig habe ich Kopfschmerzen. Danke für die Antwort Jasmin+Baby (16. SSW)
liebe Jasmin, 1. das Thema Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiß diskutiertes, nicht nur, weil es in der Fachliteratur und darüber hinaus auch für viele Frauenärzte und Frauenärztinnen zum Teil missverständlich geregelt ist: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorz. Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Dieses geht auch für einen begrenzten Zeitraum. Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/ sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen: Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten muss die Frage des weiteren Vorgehens mit dem Frauenarzt oder Frauenärztin erörtert werden. Unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Bader, wir darüber hinaus sicher noch weitere Auskünfte geben können. 2.wichtig wäre, dass man hier auch mit den Verantwortlichen - am besten im Beisein einer neutralen Vertrauensperson - das Gespräch sucht und ganz klar auf die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes verweist, die einzuhalten sind. Zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz im Hinblick auf die Schwangere kann man folgendes anmerken: Nach der aktuellen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes, ist es möglich, für eine Schwangere ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, wenn es am Arbeitsplatz mobbing gibt. Ich habe Ihnen dazu den Artikel aus der Ärztezeitung kopiert. Das weitere müsste dann der Frauenarzt oder Frauenärztin vor Ort ggf. in Zusammenarbeit mit einem Juristen klären: "Mobbing: Verbot der Beschäftigung für Schwangere ERFURT (mwo). Immer dann, wenn Ärzte durch die Situation am Arbeitsplatz die Gesundheit einer Schwangeren oder ihres Kindes gefährdet sehen, können sie ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz aussprechen. Wie gestern das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Urteil entschied, gilt dies auch bei einer subjektiven Stressbelastung wegen vermeintlichen Mobbings am Arbeitsplatz. Im konkreten Fall hatten die Ärzte einer Sachbearbeiterin einer Spedition im Rheinland ein unbefristetes Beschäftigungsverbot verhängt, nachdem sie über Mobbing am Arbeitsplatz geklagt hatte. Bildungsurlaub sei ihr ebenso verweigert worden, wie Freizeit für die Vorsorgeuntersuchungen, klagte die Frau. Sie müsse um ihren Job fürchten. Die Ärzte bescheinigten, die Schwangere wirke aufgelöst und gestresst. Der Arbeitgeber hielt dies für vorgespiegelt und verweigerte der Frau das Gehalt. Das Landesarbeitsgericht gab zunächst dem Arbeitgeber Recht. Es gebe keine objektiven Anhaltspunkte für Mobbing. Der Stress habe nach ärztlichem Bekunden keinen Krankheitswert. In oberster Instanz hob nun das Bundesarbeitsgericht dieses Urteil auf und verwies den Streit an die Vorinstanz zurück. Auch bei fehlendem Krankheitswert könne die subjektive Belastung am Arbeitsplatz einen Gefährdungswert für das Kind haben. Es sei daher auch die "subjektive Stresssituation der Klägerin" zu prüfen, wenn diese zu realen Belastungen führe, führten die Richter weiter aus. Voraussetzung für ein Beschäftigungsverbot sei aber auch dann, dass der Stress im Zusammenhang mit der Arbeit stehe. Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Aktenzeichen: 5 AZR 352/99 " In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB
Mitglied inaktiv
Hallo Jasmin ! (vielleicht zu lang aber lohnt sich zu lesen) Ich weiss wovon du sprichst! Bei mir in der Arbeit war auch Mobbing...und wie!! Ich habe alles mit meinem Chef gut besprechen können, aber leider er kam nur einmal in der Woche vorbei...er sagte dass ich ihm sehr Leid tue, aber meientwegen kann er die restliche 5 Kollegen nicht kündigen. Also ich musste was unternehmen. Wir waren zwar 3,5 Jahre lang ein super Team aber als ich schwanger wurde hat sich alles geändert !!! Ich ging auch weinend rauss von die Arbeit(wochen lang), und als ich leichte Blutungen und Infektionen bekommen habe (in der 13 woche)..dachte ich es reicht! Ging zu meinem FA habe ihm alles erzählt und als das wirklich Wochen lang so ging :er sagte da müssen wir etwas unternehmen, baby kann gefährdet sein durch den ganzen Stress! ABER PASS AUF!!! SEHR WICHTIG!!! Lass dich nicht "verarschen"(sorry) aber falls du dich länger krank schreiben lässt noch dazu vom Hausarzt bestät die Gefahr dass du Krankengeld bekommst. Bei mir passiere auch obwohl ich die 6wochen MIT PAUSE überschritten hab.Ich dachte die zwischen Zeit wo ich in die Arbeit ging wird nicht berechnet aber wurde trotzdem von die Krankenkasse mitberechnet. Sprich mit dein FA und ruf bei der Gewerbeaufsichtamt an und erkundige dich.Es ist nämlich nicht egal ob du Krankengeld bekommst bis zu Geburt oder Kriegst dein volles Gehalt!! Ich bin jetzt in der 27 SSW arbeite seit anfang Oktober nicht mehr...und glaub mir diese Ruhe hat die kleine "bauchbewohner" verdient..und du auch! liebe Grüsse Patatina
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