Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Beschäftigungsverbot

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

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Ich war bis zur 16.ssw krankgeschriebenmit Blutungen in der Frühschwangerschaft ( Hämatom). Danach binich wieder arbeiten gegangen als Krankenschwester. Ich mußte natürlich dafür unterschreiben mich von alem fern zu halten( schwer heben ,Blutabnahmen, Verbände etc.). Leider ist es ja in der Praxis anders und aurgrund der Personalsituatoon läßt sich dies nicht durchsetzen ,so daß ich weiterhin mit allen Aufgaben vertraut bin. Mein Arzt hat mir schon angeboten ein Beschäftigungsverbot auszustellen.Was soll ich nun tun?


Dr. med. Vincenzo Bluni

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liebe Anja, diese ist ein immer wieder heiss diskutiertes Thema auch in der Fachliteratur und darüber hinaus für viele Frauenärzte unverständlich geregelt: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorz. Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muß die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgestz im Netz unter http://www.steuernetz.de/gesetze/muschg/19970117/index.html sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen:Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten muss die Frage des weiteren Vorgehens mit dem Frauenarzt oder Frauenärztin erörtert werden. VB


Mitglied inaktiv

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nimm das angebot an!!! denk an dich und dein kind! du tust euch bestimmt nichts gutes wenn du schwer heben mußt. LG


Mitglied inaktiv

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hi, ja leider ist das nicht so leicht. Ich arbeite in einer Arztpraxis mit 10 Ärzten und musste es auch unterschreiben und ich darf wirklich gar nix tun. Wir sind ein großer team und genug leute aber sei froh wenn du noch was machen kannst ich sitze den ganzen tag von 6.00 bis 20.00h in der Praxis und drehe däumchen. Mir wäre es lieber wenn ich arbeiten könnte. Man hat mir sogar vorgeschlagen mich zu Beurlauben aber dann hock ich ja nur noch daheim. Das mußt du halt abwegen was du dir zutraust mache den rest eben nicht.-viel spaß noch nici


Mitglied inaktiv

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hallo! nimm das angebot auf jeden fall an! ich arbeite im OP und bin gleich raus genommen worden denn wenn dein kind nacherher eine behinderung hat oder ein frühchen wird kann sich die kasse weigern die behandlung zu zahlen und du hast dann ein wirkliches problem, nicht nur mit dem kind sondern auf finanziell. ich habe mir die richtlinien genau angeschaut, auch im stationsaltag darfst du kaum noch was machen. wenn du nicht wirklich gewährleistet bekommst das sich deine chefs an die mutterschutzregeln halten bleib lieber daheim! vor allem wenn es dein arzt dir schon angeboten hat. du wirst die zeit genießen dich in ruhe auf das beby vorzubeireiten. alles gute...elsa


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