Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit?

Frage: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit?

Mitglied inaktiv

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Hallo Dr. Bluni, folgendes geht mir seit ein paar Wochen durch den Kopf. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Hier erstmal meine Situation: Ich bin zum dritten Mal schwanger, 16. SSW, und gehe Vollzeit arbeiten im Verkauf. Seit zwei drei Wochen merke ich das es mir körperlich zu anstrengend wird. Ich muss viel Laufen, Ware verräumen und es muss immer schnell schnell gehen. Dabei ist mir schon mehrmals der Bauch hart geworden und wenn ich "außer Puste" bin wird mir manchmal so schlecht das ich mich übergeben muss. Andererseits kann ich aber auch nicht den ganzen Tag in der Kasse hocken da ich merke daß das lange sitzen meinem Rücken nicht bekommt und mir auch sehr in den Bauch geht. Zu dem habe ich seit Beginn der SS 6 Kilo abgenommen. Ich bin 165cm groß und wiege jetzt 75kg. Ich habe so stark abgenommen obwohl ich mich selten übergeben musste im Vergleich zu den ersten beiden SS, aber ich leide sehr unter Appetitlosigkeit und kann auch nicht viel essen wenn es vor mir steht. Ich bin im Moment echt verzweifelt. Wie schätzen Sie die Situation ein? Im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe.


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. wie Ihre persönliche Situation einzuschätzen ist, kann am besten Ihre Frauenärztin/Frauenarzt sagen, um dann mit Ihnen das für Sie beste Vorgehen festzulegen. 2. die empfohlene Gewichtszunahme in der Schwangerschaft sollte in etwa bei 12-15 kg liegen. Und dieses abhängig vom Body-Mass-Index= BMI vor der Schwangerschaft. Der Zeitpunkt dieser Gewichtszunahme, kann schon mal variieren. Erfahrungsgemäß findet diese aber meist nicht vor dem 2. Schwangerschaftsdrittel statt. Nimmt die Schwangere weniger zu ist dieses zunächst nicht zu beanstanden. Wichtig ist, dass die Frau nicht kontinuierlich Gewicht verliert - vom ein oder anderen Kilo zwischendurch mal abgesehen - und dass es gerade gegen Ende der Schwangerschaft nicht zu einer akuten, über das normale Maß hinausgehenden Gewichtszunahme, kommt. Wobei die zeitgerechte Entwicklung des Kindes im Ultraschall hier sicher auch ein sehr wichtiger Faktor ist, den man in diesem Zusammenhang dann berücksichtigen muss. 3. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%261224%26%26;;%26ARB%26 Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB


Mitglied inaktiv

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Der Arbeitgeber ist verpflichtet dir einen Schonplatz zu geben und wenn es keinen gibt bzw. man dir keinen gibt dann laß dich krank schreiben. Das ewige Laufen, tragen, der Stress usw. im Verkauf kenne ich. Ist die Kasse eigendlich Schonplatz? Wenn ja dann erkläre deinem Dok warum der Schonplatz nicht schonend genug ist. Wegen dem Gewicht. Solange Baby gut wächst ist es erstmal nicht schlimm, wenn Mama abnimmt. Mir gings eben so, nur komischen Geschmack im Mund, keinen Apetit aber so ab der 16.SSW wurde es besser und ich hatte am Ende der SS ca. 7kg mehr als davor. War okay, denn es blieb nix hängen ;) Übrigens: Je mehr Gewicht Mama schon hatte umso weniger sollte sie zunehmen. Voraussetzung ist natürlich immer, daß es dir und Baby gut geht. Wenn du allerdings zu wenig essen kannst, daß die Versorgzng des Babies nicht ausreichen könnte dann lass es überprüfen vom Dok. lG Kerstin


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