Juliane-13
Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, ich bin in der 34. Ssw (1. Kind, 1. Schwangerschaft, bisher alles unauffällig) schwanger und rhesus negativ. Bisher sind 2 Antikörper-Suchtests durchgeführt worden. Der letzte vor ca. 8 Wochen - beide mit dem Ergebnis, dass keine Antikörper gebildet worden sind. Gestern war ich zur normalen Kontrolle beim Frauenarzt und ich habe das Thema Anti-D Prophylaxe angesprochen und ich habe dann auch gleich die Spritze bekommen. Allerdings ist vorher kein erneuter Suchtest durchgeführt worden. Mein Mann ist ebenfalls rhesus negativ, so dass unser Baby ja auch nur rhesus negativ sein kann. Ich bin gerade irgendwie trotzdem total verunsichert und ängstlich und kenne mich bei dem Thema nicht aus. Ich habe gelesen, dass die Prophylaxe eigentlich in dem Zeitraum 28.-30. Woche erfolgen soll. 1. Ist es nun schädlich, dass die Prophylaxe erst jetzt in der 34. Woche erfolgt ist? 2. Ist es schlimm, dass kein erneuter Suchtest vor dem Setzen der Spritze durchgeführt worden ist? Vielen lieben Dank schon einmal für Ihre Bemühungen. Freundliche Grüße Juliane
Hallo, wenn zwei Suchteste auf Antikörper durchgeführt worden sind, reicht das aus und es ist richtig, dass die Anti-D-Prophylaxe inzwischen etwa der 28. bis 30. Woche erfolgen soll; wird etwas später durchgeführt, wird nicht automatisch mit irgendwelchen Folgen zu rechnen sein. Liebe Grüße VB
Andrea6
Die Frage ist, warum bei einer solchen Konstellation überhaupt eine Rhesus-Prophylaxe erfolgt: eine teure, bei dir vollkommen überflüssige Spritze. Der Wirkstoff wird aus dem Blut von menschlichen Spendern gewonnen und ist äußerst rar, da es kaum Menschen mit diesen Antikörpern im Blut gibt. Daher sollte damit sorgsam umgegangen werden. Eine Bildung von Antikörpern ist bei dir ausgeschlossen, da das Kind nur rh-negativ sein kann. Warum macht der FA dann so etwas?
HeyDu!
Der Frauenarzt macht es zu seiner eigenen Absicherung, er war bei der Zeugung nicht dabei und kann nicht wissen ob der angebliche Vater der genetische Vater ist.
Andrea6
Der FA ist wohl in den seltensten Fällen bei der Zeugung dabei.... Dennoch automatisch von ehelicher Untreue auszugehen und lieber eine Spritze zu verabreichen, anstatt die Mutter zu befragen, ist doch etwas weit hergeholt. Er kann sich z.B. von der Mutter unterschreiben lassen, daß der "angebliche" Vater auch der genetische Vater ist. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, die Blutgruppe resp. den Rhesusfaktor des Kindes während der Schwangerschaft zu bestimmen - leider viel zu wenig genutzt und wenn, dann eher bei bekannt Rhesuspositiven Vätern, die natürlich ebenfalls ein rhesusnegatives Kind zeugen können.
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