Mitglied inaktiv
hallo, ich hätte am 16.9. ET gehabt, aber das Kind ist immernoch im Bauch. Der Muttermund ist ca 3cm offen. Das CTG ist sehr gut und das Fruchtwasser und die Versorgung des Kindes sind auch prima. Nun meinte mein Frauenarzt, wenn das Kind am Wochenende nicht kommt, soll ich Montag früh in die Klinik um einen Wehenbelastungstest zu machen. Er gab mir eine Überweisung mit der Anweisung "Geburtshilfe". Nun wollte ich fragen, ob das wirklich nötig ist, das es mir und dem Kind sehr gut geht. Oder kann ich nicht noch einfach abwarten und einen neuen Frauenarzttermin vereinbaren? Können sie mir eventl. nähere Infos geben, zu dem WEhenbelastungstest, bzw zur GEburtshilfe, ob ich dann z.B. im Krankenhaus bleiben muss, oder ob die Wehen dann am Montag wohl eingeleitet würden?! Ich mache mir Gedanken, ob ich nicht noch einige Tage abwarten sollte, ob das Kind selber enscheidet wan es kommt, solang die Werte so gut sind. Herzlichen Dank.
Hallo, 1. was das Vorgehen nach einer Terminüberschreitung angeht, so gibt es hier in Deutschland keine einheitlichen Standards.In den meisten Fällen wird - ein unauffälliger Verlauf vorausgesetzt - die Kontrolle alle zwei Tage bevorzugt. Hier wird dann meist neben dem CTG auch ein geburtshilflicher Tastbefund erhoben. Dieser erlaubt es, neben der Befunderhebung auch den Muttermund ein wenig zu dehnen. Das CTG erlaubt eine Zustandsbeurteilung des Kindes. Andere Untersucher empfehlen daneben die Ultraschallkontrolle der Fruchtwassermenge, eine US-Doppler-Untersuchung oder einen Wehenbelastungstest. Eine Geburtseinleitung erfolgt meist nicht vor dem 10. Tag der Terminüberschreitung, wenn der bisherige Verlauf es erlaubt. Zur Frage der Notwendigkeit einer Amnioskopie (Fruchtwasserspiegelung zur Beurteilung der Farbe des Fruchtwassers und damit Zustandsbeurteilung des Kindes) kann man meines Erachtens einen Absatz aus einem sehr aktuellen Lehrbuch der Frauenheilkunde zitieren, dem so nichts mehr hinzuzufügen ist: Die Autoren sagen, dass es aus ihrer Sicht vor dem errechneten Entbindungstermin keine Indikation zur Durchführung einer Amnioskopie gibt Die von Saling (1966) empfohlene Amnioskopie sei ihres Erachtens geeignet zur Beurteilung des fetalen Zustands bei rechnerischer Übertragung. Diese Technik ist allerdings inzwischen weitgehend durch den Oxytocin-Belastungstest, die Kine-Kardiotokographie (Schreiben des CTG bei Bewegung der Mutter) und die Ultraschall-Dopplertechnik abgelöst worden „Dunkel verfärbtes Fruchtwasser ist ein unspezifisches Hinweiszeichen auf eine nicht näher quantifizierbare, abgelaufene intrauterine (in der Gebärmutter) Notsituation des Feten. Die Amnioskopie ist ein historisches Verfahren, das von uns nicht mehr eingesetzt wird.“ (aus „Frauenheilkunde“, Urban & Fischer-Verlag, 2. Auflage,2001, Feigel, Rempen, Würfel, Jawny, Caffier, Seite 281) . 2. hierbei wird ein Wehenmittel solange verabreicht, bis regelmäßige Wehen eingetreten sind, wobei man dann schaut, wie das Kind reagiert. Dieser Belastungstest wird eingesetzt, um die Wehen einzuleiten oder in einer Situation, wo man die Belastungsfähigkeit des Kindes überprüfen möchte; z.B. weil das CTG auffällig ist. In aller Regel kann dieses ambulant erfolgen. Sofern eine besondere Auffaelligkeit vorhanden ist, kann es auch mal notwendig werden, die Schwangere stationär aufzunehmen. VB
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