Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zweitwohnung - Unterhaltkürzung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zweitwohnung - Unterhaltkürzung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader mein LG wird nach unserer Trennung nach Leipzig ziehen, da er dort ab Oktober arbeitet. Er ist laut Düsseldorfer Tabelle zu ca. 200 € Unterhalt für unsere Tochter verpflichtet. Gestern hat er mir angekündigt, er werde, um das Kind jedes zweite Wochenende sehen zu können, eine Zweitwohnung hier im Raum Stuttgart anmieten. Wenn er diese steuerlich absetze würde der KindesUnterhalt gekürzt. Stimmt das? Danke, H.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein. Er kann es steuerlich zu seinem Vorteil geltend machen. Ihnen gegenüber ändert das nichts. Gruß, NB


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