Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader mein LG wird nach unserer Trennung nach Leipzig ziehen, da er dort ab Oktober arbeitet. Er ist laut Düsseldorfer Tabelle zu ca. 200 € Unterhalt für unsere Tochter verpflichtet. Gestern hat er mir angekündigt, er werde, um das Kind jedes zweite Wochenende sehen zu können, eine Zweitwohnung hier im Raum Stuttgart anmieten. Wenn er diese steuerlich absetze würde der KindesUnterhalt gekürzt. Stimmt das? Danke, H.
Hallo, nein. Er kann es steuerlich zu seinem Vorteil geltend machen. Ihnen gegenüber ändert das nichts. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung