Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zwei mögliche Väter, der eine will nicht, den anderen will ich nicht

Frage: Zwei mögliche Väter, der eine will nicht, den anderen will ich nicht

future-mom

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Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich habe zwei potentielle Väter für mein Baby, warum das so ist möchte ich hier nicht erörtern und tut auch nichts zur Sache. Es geht nun um folgendes, der eine will das Kind nicht. Von ihm habe ich lediglich den vollen Namen, den Wohnort und den damaligen Arbeitgeber. Der andere will die Vaterschaft anerkennen, so er denn der leibliche Vater ist, aber ich will ihn eigentlich nicht als Vater. Ich habe im Nachhinein erfahren, dass er hochgradig suchtkrank ist und war (Kokain-, Alkohol- und Spielsucht). Außerdem ist er wegen Finanzdelikten auf Bewährung. Das ist für mich kein Umgang für mein Kind. Zudem ist er sehr aufbrausend und hat mir gedroht, auch damit, mir das Kind wegzunehmen. Davor habe ich jetzt natürlich Angst, wenn ich ihn als möglichen Vater angebe. Welche Möglichkeiten habe ich nun für den bestmöglichen Schutz meines Kindes? Welche Möglichkeiten hätte er, wenn ich einfach keinen Vater angebe? Ich hoffe Sie können mir helfen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie keinen Vater angeben, nehmen Sie Ihrem Kind die Möglichkeit, einen Vater zu haben. Außerdem kann es keinen Umgang haben, keinen Unterhalt und auch keinen Erbanspruch. Das könnte es Ihnen später übel nehmen. Außerdem bekommen Sie keinen Unterhaltsvorschuss. Korrekterweise bleibt Ihnen also nur, in den sauren Apfel zu beißen und klären zu lassen, wer der Vater ist. Nach meiner Erfahrung ist es immer der, den man nicht als Vater haben will. Keine Ahnung, warum. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Wenn du keinen Vater angibst bekommst du keinen Unterhaltsvorschuss


la-floe

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das stimmt so nicht. Wenn sie glaubhaft versichert, dass es ein ONS war und sie den Vater nicht kennt bekommt sie sehr wohl Unterhaltsvorschuss. floe


Port

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Du rätst zu Betrug, das kann ich in einem Rechtsforum nicht gut heißen.


Port

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Im übrigen ist nicht einzusehen, warum UHV gezahlt werden soll, den der Steuerzahler voll finanziert, bis das Kind 18 ist, wenn der Vater in Wahrheit bekannt ist.


la-floe

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ich hab zu gar nichts geraten. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass die Aussage von misses-cat so nicht richtig ist und man sehr wohl UHV beziehen kann, wenn man glaubhaft versichern kann den Vater nicht zu kennen. Wo siehst du da eine Aufforderung? Zumal die Antwort an misses-cat und nicht an die TO gerichtet ist. Also mach mal halblang. floe


Car.78

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Sehe es wie Port. Außerdem frage ich mich (wie öfters hier) warum der „suchtkranke aufbrausende Alkoholiker“ kein Umgang wäre, wenn Mama mit ihm doch so gerne ins Bett gesprungen ist...


Port

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...


la-floe

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weil jemand, der Spaß im Bett bringt eben ein lausiger Vater sein kann. Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Bei einem ONS interessieren mich doch die Charaktereigenschaften nicht.


misses-cat

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Da muss nur einer zum Amt gehen und petzen das die Mutter den Vater kennt, hmm auf ne Verurteilung wegen Betrug hätte ich keinen Bock


Port

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Im Übrigen könnte sie den gewünschten Herrn zuerst testen lassen als möglichen Vater, dann scheidet der andere vielleicht doch gleich aus.


mellomania

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aber mal im ernst: man rennt mit zwei männern in die kiste, und sagt der eine will nicht und den andren will ich nicht. hallo? es geht ums kind! es hat ansprüche! auch später, mit umgang, auf einen vater etcpp. das sollte man sich vorher überlegen. hochgradig suchtkrank etcpp. was sagt das bitte über vaterqualitäten aus? dann muss man da zu stehen, testen wer der vater ist und gut.


future-mom

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Es geht mir nicht ums Geld, darauf kann ich verzichten. Ich möchte einfach nicht, dass er etwas tut, was dem Kind schadet, nur um mir eins auszuwischen. So jemand ist er leider.


future-mom

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@Car.78 Wir waren etwa 6 Wochen zusammen, er hat sich in der Zeit zusammengerissen, ich habe nichts bemerkt. Als er erfahren hat, dass ich schwanger bin ist er ausgerastet. Daraufhin habe ich mich von ihm getrennt und dann erst von seiner Mutter erfahren, wer er wirklich ist.


mellomania

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das alles sagt nichts darüber aus, wie er später zum kind ist.


future-mom

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@mellomania Ihr beurteilt hier eine Situation, die ihr nicht kennt. Ich möchte es hier nicht ausbreiten, warum wieso und weshalb ich schwanger geworden bin, denn das ändert an der Tatsache nichts. Ich wollte nur wissen, welche Möglichkeiten ich nun habe. Eine Bewertung meiner Situation ist nicht nötig!


future-mom

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Doch, das sagt es leider. Er hat bereits 2 Kinder um die er sich nicht kümmert.


misses-cat

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Seine Mutter weiß bescheid? Was ist wenn die zum Amt rennt? Der Vater weiß auch bescheid? Wenn er auf die Idee kommt zum Amt zu rennen? Was du machst ist deine Sache aber deine Lüge würde sehr sehr wackelig da stehen


future-mom

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Das genau ist ja das, was ich wissen will. Welche Möglichkeiten hätte er, wenn ich einfach keinen Vater angebe. Ich weiß, dass ich damit auf Unterhalt verzichte, aber es geht mir nicht ums Geld, es geht mir einzig darum, mein Kind zu schützen.


Mitglied inaktiv

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Wenn du wirklich 150% sagen kannst, du brauchst nie staatlichen support, dann gib keinen an. Erspart viel ärger, aber erfordert finanzielle unabhängigkeit die nächsten 30 jahre! Viel glück!


misses-cat

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Ich weiß von meinem Schwiegervater der beim Familiengericht war von einem Fall wo der vermeintliche ons den Vaterschaftstest Durchgebot hat, die Frage ist halt wieviel dem vermeintlichen Kindsvater daran liegt das durchzuboxen


Felica

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Um es knallhart zu sagen, wenn Frau die Beine nicht zusammen halten kann, dann muss sie eben, wie auch der Vater und am Ende auch das Kind, mit den Konsequenzen leben. So ergeht es jedem. Unabhängig davon wie, warum und von wem man schwanger geworden ist. Ausnahme jetzt Vergewaltigung. Deine Konsequenz, du musst mitarbeiten bei der Frage wer der Vater ist. Da kannst du nicht sagen, der eine ist mir aber lieber als der andere. Das alleine schuldet man schon seinem Kind. Völlig egal wie scheisse der Vater ist, das kann man danach angehen. Und die beiden Männer werden sich halt freiwillig oder auch weniger willigte testen lassen sollen. Wenn Mann keinen Bock auf Kinder hat soll er halt selbst entsprechend vorsorgen. Bis das Kind da ist kann der Typ gar nichts, bis er als Vater feststeht auch nichts. Zeit genug vorzusorgen. Und was danach kommt bleibt abzuwarten. Die Chancen das er das Kind weg nimmt sind extrem gerin wenn Frau nicht strohdumn ist. Die meisten spucken auch nur gross Töne und dann kommt eh nichts mehr sobald der Herr sich selbst mal kümmern muss. Und das müsste er eben. Also Vaterschaft klären lassen, bis dahin verarbeiten und dann abwarten.


Mitglied inaktiv

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Wer zahlt denn schon gerne für ein kind von dem er wenig haben wird??? Einzelfälle gibt es sicher, in der regel sind sie doch froh, wenn monetär ruhe ist. Würd ich meinem sohn raten, wenn er nicht ohne kondom kann. Soll froh sein, wenn er so eine findet, die nur ein kind will ohne vater.


misses-cat

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Das stimmt aber ich kenne den möglichen Vater ja nicht, mein Ex zahlt auch nicht macht mir mittlerweile das Leben aber nicht mehr schwer, er hat sich die Zähne an mir ausgebrochen. Die ap muss halt sehen ob sie es riskieren mag, dann sieht sie ja wie weit sie kommt. Mein jetziger Schwiegervater hat mir so einiges aus seinem Berufsleben erzählt möglich ist halt viel


drosera

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Hi, @future-mom: du kannst den Kandidaten, der dir lieber wäre, zum Test auffordern. Würde er das denn tun oder bräuchtestbdu da "Zwang" durch das Jugendamt? Weiß er von dem anderen? Wenn er es nicht ist, weißt du durch Ausschlussverfahren ja Bescheid und kannst ja auf eine weitere Feststellung verzichten und den Vater halt nicht angeben. Den zweiten Kandidaten kannst du ja anlügen. Oder du ziehst weit weg. Legitim scheint das ja eventuell zu sein, die Rechte des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft, Umgang, Unterhalt und Erbe werden dabei aber verletzt. Die Rechte des Vaters auf Umgang auch. Zu dem Rest: die Aussage von m-c, ohne Angabe des Vaters hätte man keinen Anspruch auf UHV ist wirklich falsch. Wenn man wirklich keine Ahnung hat und das plausibel darlegen kann, dann gibt es den UHV. Macht man Falschangaben und beantragt UHV trotz Kenntnis des Vaters, ist das Sozialbetrug und wird ggf entsprechend geahndet. Das ist aber wohl gar nicht der Punkt der AP.


misses-cat

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Hier im Umfeld habe ich gerade den Fall das die Mutter seit Geburt keinen uhv bekommt, seit bald zwei Jahren. Sie klagt dagegen aber ob und wann sie Recht bekommt......


Anna-Fine

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Es geht ums Kind. Das Kind hat ein Recht, seinen Vater zu kennen, ein Recht auf Umgang, ein Recht zu verstehen, wo die Hälfte seiner Gene herkommt, und ein Recht, seine Identität aus zwei Eltern aufzubauen. [Nebenbei auch Recht auf den Unterhalt... aber wenn Du genug verdienst oder eine wohlhabende Familie hast, ist das nebensächtlich.] Für viele Kinder ist es später enorm belastend, wenn der Vater unsichtbar bleibt, wenn er von der Mutter verschwiegen oder als "böse" dargestellt wird (immerhin ist das Kind quasi zur Hälfte von dem "Bösen") oder zumindest nie offiziell auf dem Papier existieren darf. Das möchtest Du ja Deinem Kind nicht antun, oder? [Mach Dich sonst mal schlau bei anonymer Samenspende - ist nicht ohne Grund in Deutschland und vielen anderen Ländern verboten, weil es für die Kinder unfair / eine zu große Belastung ist. Selbst wenn es sogar einen Vater gibt, mit dem sie aufwachsen!] Achja, und es könnte später auch gesundheitlich wichtig werden - wie sonst soll sich Dein Kind mal über Erkrankungen des Vaters informieren usw.? Die nämlich auch seine eigenen Wahrscheinlichkeiten verändern können? Und wenn der Vater ins Krankenhaus (oder den Knast) kommt, möchte Dein Kind ihn vielleicht besuchen - wie soll das gehen ohne Verwandtschaft? usw. usw. Nebenbei hat auch der Vater Rechte: Nur weil zufällig Du das Kind im Bauch trägst und nicht er, hat er dennoch vergleichbare Rechte wie Du auf Umgang mit dem Kind. Eine Frau, die sich schwängern läßt, dann aber keinen Umgang gewähren möchte, ist einfach sehr unfair. Darüber hinaus hast natürlich Du / das Kind Rechte: Sollte der Vater wirklich schlimm sein, kannst Du mit Jugendamtshilfe z.B. dafür Sorgen, daß er nur in Begleitung Kontakt mit dem Kind hat usw. Du mußt also nicht zusehen, wie das Kind leidet. Aber das würde ich erstmal abwarten. Es gibt genug wenig verantwortliche Männer, die vor kleinen Kindern plötzlich handzahm werden. Also: Beiß die Zähne zusammen und klär es. Einem Kind zuzumuten, es sei vaterlos, wenn eigentlich nur Du (vielleicht sogar zu recht, aber dennoch) verunsichert bist, wie ein Mensch als Vater ist... das kann's nicht sein. Achja, und dieser Mythos "Wegnehmen" ist einfach Quatsch. Entweder bist Du selbst eine gruselige Mutter (dann hat der Vater ganz evtl. Recht auf alleiniges Sorgerecht und dergleichen - und dann wäre der von Dir beschriebene Mann immer noch ein Vorteil fürs Kind (!) - nein, oder?)... oder Du als Mutter hast nun einmal den Großteil der Rechte und Pflichten. Klar, vermutlich gibt's gemeinschaftliches Sorgerecht, das wird am Anfang manchmal etwas mühsamer sein, bis sich alles eingeruckelt hat... aber vertrau mal drauf, daß der Vater - entweder Spaß am Vatersein bekommen wird, das wäre für Dein Kind das allerbeste - bald keinen Spaß mehr dran haben wird, dann mußt Du Dir eh keinen Kopf mehr machen, weil er nur noch das allernötigste tun wird, zu dem Du ihn rankriegen kannst. Kurz: Durchatmen, verarbeiten (auch trauern, weil Du Dir's bestimmt anders gewünscht hast), Vaterschaft klären lassen. Ich drücke Dir die Daumen, daß Deine Sorgen alle unnötig sind und es entweder der von Dir "gewünschte" Vater wird... oder der von Dir ungewünschte danach wieder die Seiten zeigt, die Du an ihm ja auch mal geschätzt hast!


future-mom

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@drosera und @Anna-Fine, ich danke euch für eure Antworten. Damit kann ich etwas anfangen.


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