MinaLJ
Hallo Frau Bader, folgende Frage: ich bin bei meinem ersten AG (AG1) in Elternzeit. Während der Elternzeit war ich in einem befristeten Vh bei einem anderen AG (AG2) Dieser hat mir nun einen unbefristeten Teilzeit-Arbeitsvertrag (AG2) angeboten. Jetzt zum Ende der Elternzeit wurde ich wieder schwanger. Zwischen Start Arbeit (AG 1) und Mutterschutz liegen wenige Wochen die sich durch eine Kombi aus Alt- und Neuurlaub sowie unbezahlte Freistellung überbrücken lassen. Aufgrund der Sicherheit des Jobs bei AG 1 würde ich ungern kündigen. Da AG2 jedoch näher an meinem Wohnort ist (30 Min anstelle von mehreren Stunden) möchte ich in ein unbefristetes Verhältnis um auch dort in der Elternzeit arbeiten zu können. Jetzt stellt sich mir aber die Frage zum Thema Gehalt. Der AG zahlt ja während des Mutterschutzes das Gehalt weiter. Das würde ja im Umkehrschluss für mich bedeuten das ich zwei Mal Gehalt erhalte. Ist das denn richtig so? Wie soll ich hier vorgehen? Viele Grüße und vielen Dank im Voraus. Mina
Hallo, 1. Das geht nur bis zur erlaubten Höchstarbeitszeit. Ansonsten muss das Arbeitsverhältnis2 ruhen. 2. Hat AG 1 der Arbeit bei AG" über die EZ hinaus zugestimmt? 3. AG 2 wird die LSt-Klasse 6 haben. Liebe Grüße NB
cube
Du kannst beide Verträge überhaupt nur parallel laufen lassen, wenn du damit nicht über die max. Stundenzahl/Tag, Woche, Monat kommen würdest. Wenn du also schon einen VZ-Job bei AG 1 hast, kannst du keinen 2. Vertrag bei AG 2 abschließen, wenn du diese Stunden gar nicht erfüllen könntest. Du kannst meines Wissens nach auch nicht bei AG 1 Urlaub nehmen, um in diesem bei AG 2 zu arbeiten. Urlaub dient der Erholung und wenn die Tätigkeit im Urlaub (die du übrigens AG 1 anzeigen müsstest) deinen Urlaub praktisch hinfällig werden lässt, ist dies nicht zulässig. Der TZ-Tätigkeit in der 2. EZ müsste AG 1 auch wieder neu zustimmen. Ach ja: der 2.-Job würde dann auch in StK 6 versteuert werden, sofern mehr als ein Minijob. Lohnt sich das dann überhaupt für dich? 2 unbefristete Jobs nebeneinander sind eben etwas anderes als eine Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ. Zumindest meines Wissens nach.
MinaLJ
Besten Dank für die Antworten.
Die Stunden könnte ich ja nur nicht während den 3 Wochen erfüllen die sich überschneiden. Was ja bei Urlaub in Kombi mit unbezahlter Freistellung hinfällig wäre.
Danke für den Hinweis mit dem Urlaub und der Arbeit bei einem 2. AG daran hatte ich nicht gedacht und da muss ich mich nochmal schlau machen.
Das das bei 2 AG was anderes ist habe ich gemerkt, deswegen die Frage
aus diversen Gründen kann ich halt beim 1. AG "nicht loslassen". Aber dazu werde ich jetzt fast gezwungen werden. Naja manchmal ist so ein Zwang ja auch nichts schlechtes...
VG Mina
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