Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

zusammenveranlagung ???

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: zusammenveranlagung ???

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, mein Exmann beantragte für das Jahr 2005 die Zusammenveranlagung. Gleichzeitig legte er mir seine Rechnung seines Steuerberaters vor, an der ich mich doch bitte hälftig beteiligen sollte. Im Jahr ´05 hatte ich meinen Minijob und ALG II ( haben 4 gemeinsame Kinder). Mein Exmann ist Ende November ´04 ausgezogen, steht auch in den Scheidungspapieren. Aber wir hatten noch Kontakt im Jahr ´05, er hat auch bei mir und den Kindern übernachtet. Er hatte mir in dieser Zeit noch Hoffnung gemacht, obwohl er da schon mit meiner besten Freundin ein Verhältnis hatte :o(, wovon ich damals nichts wusste. Nun erpresst er mich, .. da ich dem Finanzamt eine Kopie der Scheidungsunterlagen geschickt hatte, .. weil ich im Jahr ´05 definitiv keine Einnahmen hatte. Durch dieses Schreiben muss er nun sich dem Finanzamt erklären, .. warum er trotzdem die Veranlagung wollte, .. er meint, er hätte noch all meine Briefe, die ich ihm damals geschrieben hatte. Diese wären Beweis genug, dass wir nicht entgültig getrennt gewesen wären. Desweiteren würde er der Arge melden, dass ich unrechtmässig Geld bezogen habe und auch der Landeskreditbank, wegen Erziehungsgeld. Ich finde das sowas von fies. Ich war wirklich alleinerziehend. Aber klar, ich hatte halt noch Hoffnung. Aber ich hatte damals teilweise nicht mal das komplette Kindergeld, .. damit er seine Wohnung zahlen konnte, .. Er möchte nun, dass ich dem Finanzamt mitteile, ich habe mich geirrt, wir wären erst seit Januar ´05 getrennt. Im Gegenzug würde er mir schriftlich versichern, dass er keine finanzielle Forderungen mehr an mich hat. Ich hab doch dort die Wahrheit angegeben, .. er wollte doch nur Vorteile aus der gemeinsamen Veranlagung ziehen, .. und wenn ich nun nicht so mach, wie er das gerne will, macht er mir mächtig Schwierigkeiten. Was soll ich nu machen??? Lg


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.