mellomania
die dame erhält angeblich ein still bv bei AG 2. und möchte dort daher keine ez einreichen und vollen lohn (450 E). beim haupt AG möchte sie hingegen EZ einreichen. für ein bv muss man doch aber arbeiten können und das kind muss betreut sein? wenn sie da lohn erhält bei AG 2 dann wird das doch aufs EG angerechnet? rein zum verständnis.
Bone
Wird angerechnet, aber das wird sie wissen. Über so etwas informiert man sich. Wenn sie es nicht der EG-Kasse mitteilt, gibt es später ein böses Erwachen. Nicht unser Problem. Bei 450 € wird sie keine 10 Std die Woche arbeiten. Also unter den erlaubten 32 Std. Betreuung bei 10 std dürfte auch kein Problem sein, soll auch noch Väter geben. Vielleicht hat der AG sogar Ersatzarbeit, kein BV. Auch nicht unser Problem. Ist alles ihr Risiko.
mellomania
das kind muss ja nachweislich betreut sein. es interessiert mich einfach, dass da scheinbar dinge vermischt werden können, die einzeln aber gelten. das ist gar nicht böse gemeint, einfach zur info :-)
cube
Was ich mich auch frage rein aus Interesse: muss AG1 der TZ in EZ bei AG2 dann erst zustimmen bzw. kann dies auch ablehnen? Oder ist die Zustimmung automatisch erteilt, weil dem Nebenjob ja grundsätzlich zugestimmt wurde? Generell finde ich aber die Regelung des Still-BV´s eh unfair im Sinne dessen, dass man hier 2 Jahre zu Hause bleiben kann und dabei sogar erst mal volles Gehalt bekommt und danach noch mal EG. Es ist doch illusorisch anzunehmen, die Frauen, die ein Still-BV bekommen, würden eigentlich gerne wieder sofort arbeiten gehen und tun dies nur nicht, weil ihr Job dies leider leider verhindert. Wem sofort wieder arbeiten gehen so wichtig wäre, hätte ja die Möglichkeit, dann statt zu Stillen die Flasche zu geben. Das richtet sich natürlich nicht gegen die Frauen, die ein Still-BV bekommen können - diese nutzen nur, was möglich ist und das ist legitim.
mellomania
daher fragte ich, ich kann mir nicht vorstellen dass man noch EG plus oder so macht und das dann so aushebelt. in welchem job bekommt man den ein still bv, das is ja sehr selten. da muss man sich doch entscheiden. aber hier kann ich mir nicht vorstellen dass das durchgeht, das wäre ja ausnutzen in goldform...
Dojii
Wenn der Minijob bereits vor der Elternzeit lief (und vom anderen Arbeitgeber genehmigt wurde), kann er in der Elternzeit auch einfach weiterlaufen, ohne dass der Arbeitgeber dem Nebenjob erneut zustimmen muss. Die Zustimmungspflicht des Arbeitgeber gilt nur bei neuen Nebenjobs, die in einer Elternzeit beginnen sollen. Bzgl. des Stillverbotes und Elterngeld hat der Gesetzgeber jetzt ja schon ein bisschen reagiert. Der Elterngeldbezug wurde ja für Geburten ab dem 01.09.2022 auf maximal den 32. Lebensmonat verringert (früher ging das theoretisch bis zum 46. Lebensmonat. Dazu noch die Regelung, dass ab dem 15. LM ein durchgehender Bezug bestehen muss. Wen eine Frau also erst 24 Monate Stillverbot nutzt und seit dem 15. Lebensmonat kein Elterngeld bezogen hat, ist ihr gesamter Elterngeldanspruch unwiederbringlich verfallen. Nutzt sie parallel zum BV bzw. ab dem 15. LM des Elterngeld (Plus), wird ihr BV Gehalt dann natürlich auf das Elterngeld angerechnet und sie kann maximal noch bis zum 32. Lebensmonat Elterngeld Plus nach dem BV beziehen. Sie kann also nach der neuen Gesetzeslage den vollen Elterngeldanspruch gar nicht mehr Ausschöpfen.
Feuerschweifin
Das Kind muss nur für die normale Zeit des 450 Euro Jobs betreut sein. Sie kann im Hauptjob EG Plus beantragen und so die 450 Euro des Nebenjobs weiterhin beziehen.
Mitglied inaktiv
Die Ap kann ja in den ersten Lebensmonaten Elterngeld beziehen trotz des BV. Das Geld wird dann halt dann angerechnet. Bei egplus meist gar nicht. Außerdem muss ja nur eine Kinderbetreuung da sein, wenn normalerweise der 450€ Job wäre
luvi
Um die Kinderbetreuung sicherzustellen, könnte der Vater in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Bei einem 450 Euro Job wird sie aber auch nicht allzu viele Stunden arbeiten. Da könnte auch der Papa aufs Baby aufpassen, auch ganz ohne Elternzeit. LG luvi
Btby
Du hast einfach kein Leben ey
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