Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie sind mir nicht böse, wenn ich Ihrer Meinung nach, zum x-ten mal wegen den 630,-- Jobs anfrage, aber ich konnte leider in der Suchmaschine keine passenden Antworten finden. Ich habe nun einen 630,-- Job angenommen. Ich habe mich vorher beim Familien- und Versorgungsamt in Bayreuth erkundigt und mitgeteilt bekommen, daß ich mit einer Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt arbeiten gehen kann, ohne das es auf das Erziehungsgeld angerechnet wird. Diese habe ich auch ohne Probleme erhalten. Nun meine Fragen, wenn ich diese Freistellungsbescheinigung habe könnte ich mich zusätzlich Rentenversichern. Ich glaube aber zu wissen, daß man im Erziehungsurlaub sowieso versichert ist, bzw.- die Jahre angerechnet werden. Demzufolge wäre ich doppelt versichert, oder? Außerdem kann man eigentlich mehrere 630,-- jobs annehmen? Ich weiß, daß es ein langer Text ist, und Sie diese Fragen sicherlich schon etliche male beantwortet haben,aber es wäre wirklich nett, wenn ich eine Antwort bekommen könnte. Liebe Grüße von Katja aus Oberfranken
Mitglied inaktiv
Hallo Katja, in der Zeit in der Du im Erziehungsurlaub bist, bekommest Du eine bestimmte Anzahl von Entgeltpunkten gutgeschrieben. Wieviele weiß ich nicht, aber daß kannst Du evtl. auf der Seite von der Bfa nachlesen. www.bfa.de. Also ich würde nicht noch zusätzlich Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, sondern wenn Du was für das Alter tun möchtest, dann in einer privaten Anlage. Fonds oder so etwas. Mehrere 630,-- DM Jobs geht nicht, es sei denn es sind z.B. zwei zu 315,--. Du darfst die Grenze von 630,-- pro Monat nicht übersteigen. Das hast Du aber auch bei der Beantragung der Freistellungsbescheinigung unterschrieben, daß Du nicht mehr Einkünfte als diese DM 630,-- im Monat hast. Solltest Du bei einem Arbeitgeber arbeiten, der auch Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld auszahlt, mußt Du aufpassen, daß die beiden Zahlungen schon in den 630 enthalten sind oder das monatliche Einkommen dementsprechend niedriger ist, denn solltest Du insgesamt im Jahr über durchschnittlich DM 630,-- kommen, ist es kein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mehr und es wird komplett sozialvericherungspflichtig. Soweit ich weiß, kannst Du dann zwar höchsten für 3 Monate rückwirkend belangt werden, aber für Deinen Arbeitgeber wird es teuer. Ich habe nämlich gerade einen Außenprüfer der Bfa da und der sagte auch, daß die seit diesem Jahr angehalten sind, daß zu prüfen. So, ich hoffe, daß war nicht zu verwirrend und ich konnte Dir weiterhelfen. Ansonsten wende Dich doch an Deine KK die wissen auch bestens Bescheid. Gruß Christine
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