milf2019
Hallo, ich bin Freiberuflerin und habe bisher wie folgt Elterngeld bezogen: Lebensmonate 1-9 erst Basis-EG, dann EG Plus Dann Pause vom Bezug, da wichtige Projekte + Vater in 2 Monate in Elternzeit Seit 15. Lebensmonat bis 23. Lebensmonat EG Plus Nun habe ich in den o.g. EG-Plus-Monaten und in der Zeit, in der ich mit dem Elterngeldbezug pausiert habe, ein paar Projekte abgeschlossen, die recht gut bezahlt werden. Mit dem Auftraggeber hatte ich eine Rechnungsstellung vereinbart, die so mit dem Elterngeldbezug passt, dass ich dort so viel wie möglich rauskriege - ich möchte keine "krummen Dinger drehen", aber ja auch nichts verschenken, was mir zusteht. Für die Elterngeldstelle mache ich dann wie verlangt für jeden Lebensmonat eine exakte Gewinnermittlung nach § 4 ABS. 3 EStG. Dass das Zuflussprinzip gilt ist mir klar, aber ist diese "Strategie" legal? Oder Könnte es dadurch irgendwelche Probleme (Elterngeldstelle/Finanzamt) geben, wenn die Rechnungen immer erst ca. 3-5 Monate nach Leistungserbringung gestellt werden und sich derweil auch schon wieder neue "anstauen", da ich gerade ja auch schon wieder in Teilzeit in erlaubtem Umfang arbeite? Danke für eine Einschätzung! Herzliche Grüße
Hallo, das ist alles zulässig. Liebe Grüße NB
Dojii
Wie es bei der Steuer bzw. dem Finanzamt ist kann ich leider nicht sagen. Beim Elterngeld ist es legitim. Bei selbstständigen Einkünften gilt das strikte Zuflussprinzip, also kann nur Geld angerechnet werden, was du auch tatsächlich in den entsprechenden Elterngeldmonaten bekommen hast. Da ist nichts illegales dran, das hat der Gesetzgeber selbst so festgelegt. ;)
milf2019
Danke schon mal, so habe ich es auch schon gelesen, daher kam ich überhaupt erst darauf. Und ich kann keinen Ärger kriegen, weil mein Gewinn im Bezugszeitraum im Grunde sehr viel höher sein könnte (= weniger Elterngeld), wenn ich die anstehenden Rechnungen sofort stellen würde? Lt. Umsatzsteuergesetz ist man verpflichtet, sie Monate nach Leistungserbringung zu stellen. Demnach wär ja alles im grünen Bereich, oder?
Dojii
Vorsicht es kommt nicht darauf an, wann du die Rechnung stellst, sondern wann sie bezahlt wird, also wann das Geld auf deinem Konto eingeht. Das hat auch einen Nachteil: Bekommst du plötzlich Geld von Rechnungen, die du vor Geburt des Kindes gestellt hast, während des Elterngeldes bezahlt, wird das mit dem Elterngeld verrechnet, obwohl du die Arbeit vielleicht schon sehr sehr viel früher gemacht hast. Nur das Datum der Buchung auf deinem Konto ist wichtig.
milf2019
Danke! Genau, das ist mir alles klar. Mir geht es lediglich darum, dass es nicht als „Betrug“ gilt, wenn man durch „verzögerte Rechnungsstellung“ weniger Gewinn im Bezugszeitraum erzielt.
milf2019
P.S. Es geht mir hier wie gesagt nicht darum, zu „betrügen/unterschlagen“, sondern einen rechtssicheren Weg zu finden.
Dojii
Wie gesagt, dass passt alles (zumindest beim Elterngeld) und wurde vom Gesetzgeber explizit so aufgebaut.
milf2019
Danke für die Hilfe, da bin ich beruhigt :)
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld bei Mischeinkünften - Werbungskosten im Rahmen der angestellten Tätigkeit
- Höhe des Urlaubsgeldes nach Elternzeit
- Bewerbungen während Elternzeit
- Ekternzeit vorzeitig beenden wegen Finanzielle Notlage
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit