Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, im Dez. ist die Anhörung über das Besuchsrecht des Kindesvaters und meiner Tochter. Eine Freundin von mir sollte als Zeuging ausssagen und ist auch geladen worden, nun möchte sie nicht mehr aussagen aus persönl. Gründen... Sie muss es doch dem AG mitteilen, dass sie nun nicht mehr aussagen mag ? Und muss ich es meiner Anwältin mitteilen ? LG Jessica
Hallo, da Sie anwaltlich ertreten sind, darf ich mich nicht äußern. NB
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