Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe mir vor ein paar Wochen telefonisch ein Einjahresabo der Zeitschrift "Familie und Co." aufschwätzen lassen. Jetzt kam das erste Heft und ich bereue meine Entscheidung bereits weil nicht viel Interessantes drinsteht. Ich würde das ABO gerne wieder loswerden. Soweit ich weiß kann man solche Verträge innerhalb von zwei Wochen nach Abschluß widerrufen. Die zwei Wochen sind vermutlich aber um, denn das Ganze war eben nur telefonisch und ich weiß nicht mehr genau wann. Über Widerrufsrechte hat man mich nicht informiert und ich hatte auch weder eine Adresse noch Telefonnummer um den Vertrag zu widerrufen. Kann ich jetzt vier Tage nach Erhalt der ersten Zeitschrift noch kündigen? Bezahlt habe ich noch nichts, ich müßte jedoch jetzt den Jahresbetrag im voraus überweisen. Vielen Dank!
Hallo, das Widerrufsrecht beginnt mit Belehrung. Ich würde vorsorglich widerrufen ü kündigen. Aber ich kann mir nicht vordstellen, dass die Belehrung nicht erfolgte. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes