Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader. Ich gehe ab Mitte April in Mutterschutz. Jetzt ist meine Frage: Darf der Arbeitgeber den Mutterschutzbeitrag nachzahlen, also z.B. erst im Juli? Man bekommt ja von der Krankenkasse einen Anteil und vom Arbeitgeber. Mein Arbeitgeber erzählte mir nämlich, irgendwas von einer Nachzahlung, was sehr schlecht wäre. Vielen Dank und ein schönes Wochenende Silke
Liebe Silke, dazu gibt es keine gesetzliche Regelung.Die meisten Ags zahlen es mit dem laufendem Gehalt aus. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Standortschließung während Teilzeit in Elternzeit
- Resturlaub während eines Minijobs in der Elternzeit
- Wird Urlaub aus Vollzeit nach EZ in Teilzeit umgerechnet?
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?