Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zahlung des Mutterschutzgeldes

Frage: Zahlung des Mutterschutzgeldes

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Frau Bader. Ich gehe ab Mitte April in Mutterschutz. Jetzt ist meine Frage: Darf der Arbeitgeber den Mutterschutzbeitrag nachzahlen, also z.B. erst im Juli? Man bekommt ja von der Krankenkasse einen Anteil und vom Arbeitgeber. Mein Arbeitgeber erzählte mir nämlich, irgendwas von einer Nachzahlung, was sehr schlecht wäre. Vielen Dank und ein schönes Wochenende Silke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Silke, dazu gibt es keine gesetzliche Regelung.Die meisten Ags zahlen es mit dem laufendem Gehalt aus. Gruß, NB


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