Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Wir wollen im nächsten Jahr mit meiner Bekannten und ihrem einjährigen Sohn in den Urlaub fahren. Sie ist alleinerziehend und bekommt Sozialhilfe. Ich habe jetzt von einer Familie mit 3 Kindern und schwerbehindertem Mann gehört, denen das Sozialamt einen 3-wöchigen Urlaub in der Türkei ermöglicht hat. Im Sozialgesetzbuch kann ich darüber nichts finden.
Hallo, sicher haben auch sozialhilfeempfänger ein recht auf urlaub. nur bezahlen müssen sie ihn leider selbst. "beantragen" wird man ihn eigentlich nicht, allerdings sollte man sich beim sozialamt abmelden, da man zum einen "verfügbar" sein muß, d.h. auf einladungen des amtes reagieren muß und zum anderen -sofern dem nichts entgegensteht- auch dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen muß. aber in beiden fällen kann man sich (auch beim arbeitsamt) "beurlauben" lassen. ich glaube, es gilt hier mindestenss die 3-wochen-frist wie im arbeitsrecht. Im übrigen: ich finde das auch gut so. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Boah, wenn das stimmt, werde ich auch Sozialhilfeempfängerin...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub, Fehlerfreier Elternzeit Antrag
- Fortbildung während des Beschäftigungsverbotes
- Kündigung
- Probleme bei Übergabe des Kindes
- Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn
- Individuelles Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn
- Müssen Paypal Einnahmen für den Verkauf von gebrauchten Gütern beim Wohngeldantrag angegeben werden?
- Gerichtskosten Sorgerecht
- Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber