Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Wir wollen im nächsten Jahr mit meiner Bekannten und ihrem einjährigen Sohn in den Urlaub fahren. Sie ist alleinerziehend und bekommt Sozialhilfe. Ich habe jetzt von einer Familie mit 3 Kindern und schwerbehindertem Mann gehört, denen das Sozialamt einen 3-wöchigen Urlaub in der Türkei ermöglicht hat. Im Sozialgesetzbuch kann ich darüber nichts finden.
Hallo, sicher haben auch sozialhilfeempfänger ein recht auf urlaub. nur bezahlen müssen sie ihn leider selbst. "beantragen" wird man ihn eigentlich nicht, allerdings sollte man sich beim sozialamt abmelden, da man zum einen "verfügbar" sein muß, d.h. auf einladungen des amtes reagieren muß und zum anderen -sofern dem nichts entgegensteht- auch dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen muß. aber in beiden fällen kann man sich (auch beim arbeitsamt) "beurlauben" lassen. ich glaube, es gilt hier mindestenss die 3-wochen-frist wie im arbeitsrecht. Im übrigen: ich finde das auch gut so. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Boah, wenn das stimmt, werde ich auch Sozialhilfeempfängerin...
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